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Neues Erwachsenenschutzgesetz

Neues Erwachsenenschutzgesetz
Neues Erwachsenenschutzgesetz ©Netzwerk Eltern Selbsthilfe
Ab 1. Juli tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Es ersetzt das seit 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft.

 

Mit diesem Vortrag informiert das Netzwerk Eltern Selbsthilfe Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigung über die Neuerungen. Ziel dieses neuen Gesetzes sind die Förderung der Selbstbestimmung der betroffenen Person und deren Unterstützung zur Entscheidungsfindung. Ganz allgemein soll die Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Personen wesentlich gestärkt und die Familien stärker eingebunden werden. Gerade für Angehörige ändert sich damit sehr viel!

 

Vortragende/r: Referentin der ifs Sachwalterschaft
Mittwoch, 2. Mai, 20 Uhr
Poststraße 2/4, Dornbirn (Postgebäude am Bahnhof)

Die Veranstaltung ist kostenlos.
Keine Anmeldung notwendig.

 

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