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Neues Behindertengesetz in Begutachtung

Die ÖVP-Sozialsprecherin, Landtagsvizepräsidentin Gabriele Nussbaumer, freut sich, dass der Entwurf zu einem neuen Behindertengesetz noch diese Woche zur Begutachtung ausgeschickt wird und erwartet eine große Akzeptanz.

„Das bisherige Behindertengesetz ist über 40 Jahre alt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand in der Behindertenpolitik. Eine Neufassung, die auf die vielfältigen Integrationshilfen für unterschiedliche Behinderungen eingeht, ist unumgänglich! Schon während der Ausarbeitung des Gesetzes wurden praktisch alle Behinderteneinrichtungen und Selbsthilfegruppen einbezogen und informiert; im ÖVP-Landtagsklub setzte sich eine eigene Arbeitsgruppe unter Zuziehung zahlreicher Experten in acht Sitzungen mit der neuen Gesetzesmaterie intensiv auseinander”, so Nussbaumer.

„Wir wollen ein Gesetz, das auch in Zukunft neue Entwicklungen zulässt und trotzdem ein Höchstmaß an Sicherheit für die Betroffenen bringt.“ Nussbaumer ist überzeugt, dass diese Vorgaben erfüllt wurden. Als wesentlichste Neuerungen nennt die Sozialsprecherin die umfassende gesetzliche Absicherung für Menschen mit schweren Behinderungen, das Anhörungsrecht und die Möglichkeit, ein Mediationsverfahren beim Patienten- und Klientenschutzanwalt in Anspruch zu nehmen. Neue Erkenntnisse im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt und können flexibel umgesetzt werden. Das Land und die Gemeinden bekennen sich zum Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen. Nussbaumer: „Vorarlberg hat immer schon eigene Akzente in der Behindertenpolitik gesetzt. Dieser eigenständige Weg unter starker Beteiligung der privaten Wohlfahrtsträger wird mit dem neuen Gesetz konsequent weiter verfolgt. (Quelle: Presseinformation der ÖVP)

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