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Neuerlich zugeschlagen: 20 Monate Gefängnis

Ein Mann mit eingschlägigen Vorstrafen brachen seinem Kontrahenten mit einem Faustschlag die Nase.
Ein Mann mit eingschlägigen Vorstrafen brachen seinem Kontrahenten mit einem Faustschlag die Nase. ©APA/Themenbild
Der mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wurde gestern erneut wegen einer Gewalttat schuldig gesprochen. Dafür wurde der 25-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu einer Gesamtstrafe von 20 Monaten Gefängnis verurteilt.

Davon entfielen zwei Monate auf eine offene Vorstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete volle Berufung an. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Operativ behandelt

Der erst­instanzliche Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung. Das Strafgesetzbuch sieht dafür sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor. Nach Ansicht von Richter Günther Höllwarth hat der Angeklagte am 18. Februar einem 28-Jährigen mit einem Faustschlag ins Gesicht einen verschobenen Nasenbeinbruch zugefügt. Die gebrochene Nase musste im Landeskrankenhaus Feldkirch operativ behandelt werden.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Dieses Mal sei er zu Unrecht verurteilt worden, sagte er. Das Gericht folgte aber den Angaben des Opfers vor der Polizei. Dort hatte der 28-Jährige gesagt, der Angeklagte habe ihm nach einem Lokalbesuch im Gedränge beim Einsteigen in den letzten Bus den Faustschlag ins Gesicht versetzt.

Opfer droht Anklage

Vor Gericht behauptete der Verletzte aber als Zeuge, er wisse nicht, wer ihn geschlagen habe. Ihm namentlich nicht bekannte Zeugen hätten gesagt, der Täter könnte der Angeklagte sein. Nun droht auch dem Opfer eine Anklage, wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht. Der Zeuge sei in der Hauptverhandlung nicht glaubwürdig gewesen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Der zuständige Polizist gab als Zeuge zu Protokoll, der Verletzte habe zu ihm gesagt, er wolle nicht, dass der Beschuldigte zu einer Haftstrafe verurteilt werde. Er habe sich mit seinem ehemaligen Arbeitskollegen bereits auf eine Schmer­zengeldzahlung geeinigt.

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