So ist nach wie vor umstritten, wer für die Versorgung des offenbar mittellosen, mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers aufkommen muss, der sich nach seiner Abschiebung durch die USA als Staatenloser in Österreich aufhält. Das Innenministerium erklärt sich weiterhin für nicht zuständig sehr zum Ärger des Landes Vorarlberg und der Stadt Wien.
Geeinte Kritik am Bund
Denn für Landesrätin Greti Schmid und Peter Hacker, den Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien, ist klar: Zuständig ist das Innenministerium, das Kumpf ja im Rahmen einer völkerrechtlichen Verpflichtung übernommen hat. Vom Innenministerium aber habe sie bis dato noch nichts gehört, sagt Schmid: Es gab keinen Kontakt mehr. Peter Hacker, mit seinem Amt zuständig für alle Sozialleistungen in Wien, wird deutlicher. Derartiges habe er noch nicht erlebt. Der offiziellen Darstellung des Ministeriums schenkt er jedenfalls wenig Glauben: Es ist undenkbar, dass man einen Mann mit dieser Vorgeschichte einreisen lässt und dann zu ihm sagt, er könne tun, was er wolle. Es handle sich ja nicht um eine tschetschenische Großmutter mit Kopftuch, die irgendwie ins Land gekommen ist, sagt der Wiener mit beißendem Spott. Kumpfs Vorgeschichte sei bekannt gewesen; ungelöst zudem auch die Frage, ob die spanische Justiz eine Auslieferung beantragen werde.
Kumpf im Ambulanz-Jet
Dass das Ministerium also nicht gewusst habe, wohin Kumpf nach seiner Ankunft in Schwechat gegangen sei oder wer Kumpfs Verwandte seien, könne gar nicht stimmen: Kumpf kam mit einem Ambulanz-Jet nach Schwechat mit seiner Tochter, seinem Schwiegersohn und mit Krankenschwestern an Bord. Also habe das Ministerium Kumpfs Verwandte gekannt, zumal sich die US-Behörden sicherlich eine Aufstellung geben ließen, wer an Bord ist. Wer zahlte den Jet? Eine gute Frage. Das Ministerium habe weder andere Gebietskörperschaften noch die Öffentlichkeit informiert. Das könne auch den Schluss zulassen: Es war ein durchgeplanter Fall.
Ich weiß es nicht
Das Innenministerium aber wies auch gestern jede Verantwortung von sich. Er könne die Frage, wer nun zuständig ist, nicht beantworten, sagte Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia auf VN-Anfrage: Das Innenministerium ist jedenfalls nicht zuständig. Wer ist es dann? Ich weiß es nicht und bin auch nicht dazu da, diese Frage zu beantworten. Das Ministerium habe Kumpf ja nicht in Empfang genommen, sondern ihm lediglich die Einreise ermöglicht, aufgrund einer völkerrechtlichen Verpflichtung. Damit sei die Zuständigkeit auch schon wieder erschöpft. Schmid und Hacker widersprechen. Es liege in der Kompetenz des Bundes, endlich eine Lösung zu finden. Ganz abgesehen davon gebe es keinen Nichtzustand in der Frage Aufenthalt, sagt Hacker: Es gibt nur eine klare Zuständigkeit. Und die heißt Innenministerium.
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