Nach Diebstählen von 8000 Euro teurem Schmuck in zwei Bregenzer Juweliergeschäften muss die Frau trotz ihrer zwei Diebstahl-Vorstrafen nun doch nicht ins Gefängnis. Das entschied im neuen Prozess nun das Landesgericht Feldkirch. Im ersten Feldkircher Verfahren war die 42-jährige Rumänin im Vorjahr noch wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt.
Im zweiten Rechtsgang kam die Angeklagte mit einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1500 Euro davon – 300 Tagessätze zu je fünf Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Strafe fiel bei der neuerlichen Verhandlung wesentlich milder aus, weil das Gericht nicht mehr von einer strafverschärfenden gewerbsmäßigen Tatbegehung ausging. Die Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt im Juni 2012 ja gearbeitet, sagte Richter Wilfried Marte. Zudem strich das Schöffengericht die angeklagte Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Ersturteil auch deshalb aufgehoben, weil das Gericht Gewerbsmäßigkeit, also das Bestreiten des Lebensunterhalts mit Straftaten, angenommen und dabei die Angaben der Angeklagten übergangen hatte.
Eine neue Verhandlung hatte das Höchstgericht in Wien auch darum angeordnet, weil das Landesgericht die Unschuldsvermutung verletzt habe. Denn das Erstgericht habe die von ihm angenommene Schuld und Absicht der Angeklagten zur Gewerbsmäßigkeit ihrer Diebstähle auch aus einem anhängigen deutschen Strafverfahren gegen sie wegen Diebstählen in Schmuckgeschäften abgeleitet. Darin liege eine “grundrechtswidrige Schuldvermutung zum Nachteil” der Angeklagten, “weil auf ein noch nicht rechtskräftig erledigtes Strafverfahren verwiesen wird”.
Frau bestreitet Vorwürfe
Die von Ulrich Bernhard verteidigte Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Das Landesgericht glaubt ihr aber nicht, zumal sie ursprünglich angegeben hatte, in Bregenz gewesen zu sein. Die 42-Jährige wurde jetzt auch wegen Verleumdung ihrer Schwester schuldig gesprochen: Sie habe behauptet, ihre Schwester sei an den Diebstählen beteiligt gewesen.
Ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage droht ihrem Neffen, der jetzt ebenfalls die Schwester der Angeklagten belastete. Der Rumäne wurde bereits wegen den Schmuckdiebstählen verurteilt, zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt.
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