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Blümel: 50 Mrd. Euro schweres Paket geschnürt

Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel ©APA/HELMUT FOHRINGER
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Die weltweiten wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sind auch in Österreich massiv. Laut WIFO ist Österreichs Wirtschaft im 2. Quartal gegenüber dem Vorjahr um 12,8 Prozent eingebrochen, so Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer Pressekonferenz zum Thema "Aktuelle Wirtschaftshilfen für Österreich".

Insgesamt wurde laut Blümel mittlerweile ein 50 Mrd. Euro schweres Paket geschnürt, das laufend ausgebaut und nachjustiert wird, um die Bedürfnisse möglichst vieler Österreicher abzudecken. Dieses soll Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze retten, die Menschen entlasten sowie Investitionen fördern, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Steuern sparen durch sofortigen Verlustrücktrag

Eine dieser Entlastungmaßnahmen ist der Verlustrücktrag. Mit der heute in Begutachtung gehenden Verordnung können betriebliche Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018, rückgetragen werden. Dadurch wird die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt.

Dies erfolgt über einen eigenen Antrag, der ab Inkrafttreten der Verordnung Mitte September mittels Formular oder über FinanzOnline gestellt werden kann. "Normalerweise würde der Verlustrücktrag erst in der Veranlagung des Jahres 2020, also etwa Mitte 2021, berücksichtigt werden können. Das ist für viele Unternehmen zu spät. Um jetzt zu helfen, werden Betriebe ihre Steuerlast für Gewinne aus 2019 sofort reduzieren können."

Der Verlustrücktrag und diese Sonderregelung bringen eine schnelle Liquiditätsspritze für österreichische Unternehmen in der Größenordnung von etwa 5 Mrd. Euro. Für die Unternehmen heißt das, dass zum Beispiel heuer gestundete Steuern nicht vollständig bezahlt werden müssen. Insgesamt wurden bislang 6,4 Milliarden Euro an Steuern gestundet, betont Blümel.

Fixkostenzuschuss geht in die Verlängerung

Mehr Liquidität gibt es für Unternehmen auch durch den Fixkostenzuschuss, dessen zweite Phase im September startet. Seit Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro.

"Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird, wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den Herbst hinaus trüb bleibt. Um unsere Betriebe winterfest zu machen, werden wir die Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppeln, die Voraussetzungen für die Förderung nach unten drehen und gleichzeitig die bezuschussbaren Fixkosten massiv ausweiten. Damit können Unternehmen mit weniger Aufwand bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen", erklärt der Finanzminister.

Richtlinie für Investitionsprämie

Die Details für die Investitionsprämie stehen fest. Das Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie dazu finalisiert und am Montag veröffentlicht. Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, erhalten Unternehmer mit 1. September 2020 die Möglichkeit die Investitionsprämie zu beantragen.

Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent. Die Investitionsprämie wird damit für diese Bereiche verdoppelt. So können sich Unternehmen die doppelte Prämie abholen, wenn sie Erneuerbare Energieträger ausbauen, auf Effizienz oder Kreislaufwirtschaft setzen. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. "So unterstützen wir Wirtschaft und Klima", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Mindestens 350 Euro

Mit der Investitionsprämie fördert die Bundesregierung Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe oder Branche.

Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jeder Unternehmer eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro (bei einem Investitionsvolumen von 5.000 Euro).

"Das schwierige globale Umfeld bremst die Investitionstätigkeit unserer Unternehmen in Österreich. Daher haben wir auf der Regierungsklausur vereinbart, hier spezielle Anreize zu setzen. In Summe investieren wir eine Milliarde Euro, um Investitionen voranzutreiben und dadurch Wertschöpfung in den Regionen auszulösen", so Finanzminister Gernot Blümel.

"Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen und setzen damit Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse. Das neue Zuschussprogramm fördert auch mit 14 Prozent gezielt den digitalen Schub aus der Corona-Krise und soll Unternehmen helfen, wettbewerbsfähiger und krisenfester zu werden", so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck.

Rückwirkend beantragbar

Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab.

Alle weiteren Informationen unter: www.aws.at

(Red.)

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