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Neue Vorschriften bei Aufzügen kosten Stadt Wien Millionen

Die Stadt Wien ist für über 9.000 Aufzüge verantwortlich.
Die Stadt Wien ist für über 9.000 Aufzüge verantwortlich. ©Manfred Helmer
Eine neue Sicherheitsnorm bei Aufzügen könnte der Stadt Wien eine Stange Geld kosten. Allein die Überprüfung der 9.0000 Anlagen wird mit knapp drei Millionen Euro veranschlagt. Dabei ist der letzte Todesfall in Aufzügen 9 Jahre her.

In der EU gibt es eine neue Sicherheitsnorm für Aufzüge. Alleine die zusätzliche Überprüfung auf Einhaltung der Norm würde für die 46.0000 Wiener Anlagen 14 Mio. Euro kosten. Die Stadt Wien müsste für ihre 9.000 Aufzüge 2,7 Mio. Euro Steuergeld ausgeben, für ein schon jetzt außerordentlich sicheres "Verkehrsmittel", kritisiert die Ziviltechnikerkammer. Für ganz Europa bedeute das Milliardenkosten.

Das Geld könnte in anderen Bereichen, zum Beispiel der Prävention von Todesfällen durch gefährliche Keime, sinnvoller angewendet werden und zu einem deutlich höheren Sicherheitsgewinn führen, sagte Erich Kern, Präsident der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, im Gespräch mit der APA. Die Kammer hat gemeinsam mit der Stadt Wien eine "Abschätzung der Notwendigkeit zur neuerlichen Nachrüstung bestehender Aufzüge auf den Stand der Technik" erstellt und damit Kosten und möglichen Nutzen der neuen Norm (EN 81-80) gegenübergestellt.

Wien: Letzter Aufzugtoter 2010

Daraus geht hervor, dass es in ganz Österreich seit 2010 keinen Todesfall im Zusammenhang mit der Nutzung eines Aufzugs gegeben hat - bei 80.000 Personen- und Lastenaufzügen. Nur rund 100 Schadensfälle werden pro Jahr registriert. Statistisch sei ein Todesfall mit einem Aufzug inzwischen gleich unwahrscheinlich wie das Zusammenbrechen des ganzen Gebäudes. "Rein rational, aus technischer Sicht, macht diese Nachrüstung keinen Sinn", so Kern. Der Zuverlässigkeitsgewinn stehe in keinem vertretbaren Verhältnis zu den anfallenden Kosten. Er wünscht sich angesichts beschränkter Ressourcen eine öffentliche Diskussion, nicht nur über diese Norm, sondern grundsätzlich über die Bereiche, in denen in mehr Sicherheit investiert werden soll.

Denn man müsse auch bedenken, dass bessere Sicherheitsmaßnahmen die Menschen sorgloser werden lassen. Im Bericht heißt es: "Wir Menschen haben (die) Eigenschaft, ein Risiko konstant zu halten. Bessere Sicherheitssysteme führen daher nicht zwingend zu einer verminderten Unfallhäufigkeit, wenn wir im Bewusstsein der höheren Zuverlässigkeit der technischen Systeme immer leichtsinniger werden." Und der Bericht weist darauf hin, dass in den Aufzugsbestimmungen ein im Bauwesen einmaliger "Schutz vor Unachtsamkeit und unbewusster Sorglosigkeit der Benutzer" verlangt ist.

46.000 Wiener Aufzugsanlagen betroffen

Für Kern ist die Zusammensetzung der Normungsgremien, in denen Industrie und Prüforganisationen wie der TÜV das Wort führen, der Auslöser für die laufende Verschärfung der Prüfungen bei einem schon jetzt sicheren technischen Hilfsmittel. Während die Industrie Mitarbeiter für diese ehrenamtliche Tätigkeit abstellen könne, seien die Steuerzahler nicht vertreten. Es sei "verständlich", dass die Industrie für mehr Überprüfungen lobbyiert, denn wird beispielsweise die Überprüfung von einmal jährlich auf halbjährlich erhöht, verdoppele sich der Umsatz der Branche, rechnet er vor. Müssten alle 46.000 Wiener Aufzugsanlagen nachgerüstet werden und setze man nur einen Mindestsatz von 1.000 Euro dafür an, dann gäbe es schon 46 Mio. Euro mehr Umsatz für die Branche - hochgerechnet auf Europa dann Milliardenbeträge. "Da wird der Fokus auf die falschen Dinge gelegt und zwar nicht unabsichtlich", so Kern, der seinerseits darauf verweist, dass die Ziviltechniker in dieser Frage keine Eigeninteressen verfolgen. Es gebe auch seit einer Empfehlung der EU-Kommission von 1995 keine europäische Richtlinie oder Verordnung mehr, die eine Anpassung bestehender Aufzüge an den Stand der Technik verlangen würde, vermerkt der Bericht.

Die Europäische Norm wird nun in eine Ö-Norm übernommen werden. Damit ist sie allerdings noch nicht Gesetz. Und an und für sich müssen Aufzüge nur zusätzlich überprüft und nachgerüstet werden, wenn dies im Aufzuggesetz so festgeschrieben wird. Allerdings werde im Zivilrecht oft auf den "Stand der Technik" abgestellt, der in den geltenden Normen erfasst wird. Daher gebe es auch ohne gesetzliche Basis einen Druck auf Aufzugsbetreiber, ihre Anlagen aus Angst vor Haftungen aufgrund von zivilrechtlichen Bestimmungen (wie der Sorgfaltspflicht der Gebäudeeigentümer) nachzurüsten, sagt Kern. In diesem Sinn würden Gesetze "nicht nur im Parlament gemacht". Kern erhofft sich aber trotzdem noch eine öffentliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Umsetzung dieser Norm: "Die Gesellschaft sollte nachdenken, wofür sie ihr Geld ausgibt", wünscht sich Kern.

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(APA/red)

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