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NEUE-Serie: Mietpreis-Check

Kassiert mein Vermieter zu viel Geld von mir? War die letzte Mieterhöhung korrekt? Fragen, die sich tausende Mieter jeden Monat beim Blick auf ihren Kontoauszug stellen.

Oft zu Recht. Schluss damit. In einer siebenteiligen NEUE-Serie erfahren Sie, was Sache ist. Trotz der höchsten Mietpreise in ganz Österreich kassieren im Ländle viele Vermieter mehr, als sie verlangen dürfen. Die NEUE hat sich bei der Österreichischen Mietervereinigung über die miesen Tricks mancher Vermieter informiert.

„Die meisten Vermieter schummeln bei den Verwaltungs- und Reparaturkosten“, sagt Theo Pompl, Obmann der Österreichischen Mietervereinigung, Landesgruppe, Vorarlberg.

Beispiel Hausverwaltung:

Die Kosten für Telefon, Porto usw. sind keine Betriebskosten. Ebenso dazu gehören Zinsendienst und Reparaturfonds. Sie müssen also vom Mieter nicht bezahlt werden – selbst wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.

Beispiel Reparaturen: Instandsetzungen wie Heizungsreparaturen muss immer der Vermieter tragen.

Weitere Kosten-Fallen:

Prämien des Vermieters für Rechtsschutz- und Hausratsversicherung, Ausgaben für Treppenhaus-Reinigung, obwohl ein Hausmeister vorhanden ist. Zu hohe Wasserkosten, zum Beispiel wenn ein Gastlokal im selben Haus ist. Erlaubt sind unter anderem: Verteilung der Kosten für Abwasser, Müll, Hausmeister und Gartenpflege auf die Miete.

Woran erkenne ich, ob geschummelt wird? Als Faustregel gilt: Je Quadratmeter Wohnfläche sind nur zirka 1,50 Euro Betriebskosten fällig. Bei höheren Ausgaben unbedingt Kosten einzeln vom Vermieter auflisten lassen! Ebenfalls verdächtig ist ein sprunghafter Betriebskosten-Anstieg binnen eines Jahres. Aber auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Miete und der Betriebskosten gesondert ohne Beleg einkassiert.

Wie kann ich mich wehren? Nicht zahlen und den Vermieter um Aufklärung bitten. Theo Pompl rät hier am besten den Gang zur Mietervereinigung. Welche Fristen muss ich beachten? Egal, ob eine Wohnung im Jänner oder Dezember gemietet wurde, die Abrechnungsfrist endet im Mietrechtgesetz (MRG) immer am 30. Juni jeden Jahres.

Bis wann kann mein Vermieter Nebenkosten nachfordern? Die Frist beträgt im Mietrechtgesetz 12 Monate. Nicht aber bei vermieteten Eigentumswohnungen. Hier wird die Frist nach dem Allgemein bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ausgerichtet.

Lesen Sie am Dienstag im 2. Teil der Serie alles zum Thema Mietverträge abschließen.

LEISTUNGEN DER MIETERVEREINIGUNG

Die Beratungen umfassen alle Fragen rund ums Wohnen. Die Vorarlberger Mietervereinigung vertritt Gemeindemieter, Privatmieter, Genossenschaftsmieter, Wohnungseigentümer und Geschäftslokalmieter bzw. -eigentümer im Außerstreitverfahren in 1. Instanz. In streitigen Verfahren kann die Vorarlberger Mietervereinigung lediglich die Beratung übernehmen, für die Vertretung ist jedoch selbst ein Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Vorarlberger Mietervereinigung fi nden Sie in der Römerstraße 12/III, 6900 Bregenz. Tel. und Fax: 05574/424 84.

Als Service für alle NEUE-Leser bietet die Mieter vereinigung in Bregenz während der Dauer der Serie „Mietpreis-Check“ ihre Beratung kostenlos an. Terminvereinbarung nicht vergessen. Oder schicken Sie Ihre Fragen in Sachen Mietrecht an folgende Email Adresse: mieter vereinigung.vbg@aon.at

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