Stiftung Warentest hatte der Sorte Voll-Nuss des für seine markante quadratische Tafelform bekannten Schokoladenproduzenten im November vergangenen Jahres die Note “mangelhaft” verpasst. Grund dafür war, dass nach Überzeugung der Tester bei der Produktion ein chemisch hergestelltes Vanille-Aroma anstelle des versprochenen natürlichen Vanille-Aromas eingesetzt wird. Gegen diese Behauptung ging Ritter vor und setzte per einstweiliger Verfügung durch, dass sie nicht mehr aufgestellt werden darf. Diese einstweilige Verfügung bestätigte im Jänner das Landgericht München.
Unfairer Warentest
Um inhaltliche Fragen zur Schokoladenherstellung ging es in dem Rechtsstreit bisher noch nicht. Die Frage ist, ob es nun vor dem OLG München darum gehen wird – oder erneut darum, ob die Stiftung Warentest so negativ urteilen durfte wie geschehen. In seinem Urteil hatte sich das Münchner Landgericht im Wesentlichen auf die Seite von Ritter geschlagen: Das Gericht bemängelte, von einem fairen Warentest könne nicht gesprochen werden. Die Tester hätten die europäische Aroma-Verordnung in einem Maß ausgelegt, das unzutreffend und nicht mehr vertretbar sei. Die Berichterstattung über den Test liege außerdem außerhalb einer sachlichen Verbraucheraufklärung.
Weitere rechtliche Schritte
Das OLG könnte bereits am Dienstag eine Entscheidung treffen, womöglich sind für das Verfahren aber noch weitere Verhandlungstage nötig. Eine Sprecherin der Stiftung Warentest sagte auf Anfrage, es sei “wahrscheinlich”, dass die Stiftung im Fall einer erneuten Niederlage weitere rechtliche Schritte unternehme.
(APA)
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