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Neue Richtlinien zur Wohnungsvergabe

Dornbirner Stadtrat beschließt neue Regelung für die Vermittlung von gemeinnützigen Wohnungen. Ab Mai treten die neuen Richtlinien in Kraft.

Die neuen Regelungen, die für neue Wohnungswerber gelten werden, wurden von einer eigenen Arbeitsgruppe und dem Wohnungsausschuss erarbeitet und gestern vom Stadtrat abgesegnet. Wesentliche Konzepte der Stadt Dornbirn wie das neue Familienkonzept und das Integrationsleitbild wurden eingearbeitet. Ein Punktesystem, das vom Wohnungsausschuss intern erarbeitet und angewendet wird, soll die Entscheidungsgrundlage noch weiter verbessern. Rund 300 Dornbirnerinnen und Dornbirner interessieren sich für eine geförderte Wohnung. Die Stadt möchte neben den Richtlinien auch die Schnittstellen zum freien Wohnungsmarkt verbessern.

Der gemeinnützige Wohnbau wurde in den 20er Jahren für sozial weniger begüterte Personen entwickelt. Neben Initiativen von engagierten Mitbürgern wurden in den Folgejahren eigene Genossenschaften und Gesellschaften gegründet, die großteils auch heute noch bestehen. Diese gemeinnützigen Gesellschaften – beispielsweise die VOGEWOSI – errichten mit Förderungen des Landes und der Stadt günstigen Wohnraum, der in der Folge von der Standortgemeinde an in Frage kommende Gemeindebürger zugeteilt werden können. In Dornbirn werden die Wohnungen vom Wohnungsausschuss auf der Grundlage von bestehenden Richtlinien vergeben. Die Richtlinien wurden nun aktualisiert und vom Stadtrat beschlossen.

Wer sich ab 1. Mai um eine gemeinnützige Wohnung bemüht, fällt in den Geltungsbereich der neuen Richtlinien. Wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen im organisatorischen Ablauf. War es bisher üblich, dass sich Wohnungswerber mehrmals jährlich melden mussten, wird ab Mai ein „Bestellsystem“ eingerichtet. Die Wünsche und Daten des Wohnungswerbers werden in Evidenz genommen. Änderungen – beispielsweise der familiären oder gehaltlichen Situation – müssen vom Wohnungswerber mitgeteilt werden. Mit dem neuen Punktesystem ist die Zuordnung zu aktuellen Wohnbauprojekten leichter. Im konkreten Fall kann eine Vorauswahl potentieller Interessenten für ein zur Vergabe anstehendes Projekt leichter erfolgen. Der Wohnungswerber wird dann über das Angebot informiert. Die Zuteilung erfolgt wie bisher im Wohnungsausschuss der Stadt.

Das Punktesystem, das die Vergabekriterien auflistet soll sicherstellen, dass Bedarf und Dringlichkeit entsprechend abgewägt werden können. Die Entscheidung kann damit noch besser als bisher versachlicht und für die Entscheidungsträger nachvollziehbar gemacht werden.

Bessere Schnittstellen zum freien Wohnungsmarkt

Neben den geförderten Wohnungen werden von privaten Bauträgern laufend neue Wohnanlagen errichtet. Die Stadt hat sich im Zuge der Erarbeitung der neuen Richtlinien auch um eine Verbesserung der Schnittstellen zum sogenannten „freien Wohnungsmarkt“ bemüht. Wohnungswerber werden zukünftig über spezielle Angebote aus einem Verteilerring von Immobilienmakler informiert – sie können sich auch zu einer Informationsplattform der Immobilienmakler anmelden. In Zukunft soll Wohnungssuchenden auch die Möglichkeit geboten werden, sich per Internet einen Überblick über das Angebot zu verschaffen. Dazu errichtet die Informatikabteilung eine Verbindung zwischen dem Internetauftritt der Stadt Dornbirn und dem Wohnungsangebot der Makler. Weiters wird noch heuer ein eigener Zugang für die Internetseiten des Gemeindeblattes, die den Wohnungsmarkt betreffen, geschaffen.

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