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Neue Richtlinien für die Beschneiung

Bregenz - In Vorarlberg können künftig unter Auflagen bereits ab 1. Oktober Kunstschneedepots angelegt werden. Die Vorarlberger Landesregierung hat die Bestimmungen für den Start der Beschneiung entsprechend angepasst.

Zwar darf mit der ganzflächigen Beschneiung nicht vor 1. November begonnen werden, die Vertreter der Seilbahnwirtschaft begrüßten die langersehnte Neuregelung aber ausdrücklich. Kritischer äußerte sich dagegen die Naturschutzanwaltschaft.

Um schon ab dem 1. Oktober in Vorarlberg Kunstschneedepots anlegen zu können, muss die Lufttemperatur unter null Grad liegen. Zudem muss sichergestellt sein, dass an zwei aufeinanderfolgenden Nächten bei Temperaturen unter null Grad beschneit werden kann. Benützt werden dürfen nur bewilligte Depotflächen. Der Wasser- und Energieverbrauch muss genau dokumentiert werden. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt soll eine vom Naturschutzrat begleitete wissenschaftliche Studie untersuchen.

Der nun geschlossene Kompromiss sei “sehr wesentlich” für die Seilbahnwirtschaft, weil so der Saisonstart sichergestellt werden könne, so Friedrich Lins, Fachgruppengeschäftsführer in der Vorarlberger Wirtschaftskammer. Kein festgelegter Beschneiungstermin wäre aber “noch sinnvoller”, denn es gebe durch die klimatischen Bedingungen ohnehin Grenzen für die Beschneiung. “Es will sich ja keiner ein Luxusauto in die Landschaft sprühen, das über Nacht wieder weg ist”, so Lins.

Michael Manhart von den Seilbahnen Lech kämpfte seit Jahren für einen früheren Beschneiungstermin und zeigte sich nun “sehr zufrieden”. Im vergangenen Winter habe man die wenigen kalten Tage Mitte Oktober nicht zur Schneeherstellung nützen dürfen, wodurch sich der Saisonstart verzögert habe. Lech mit seinen rund 3.000 Beschäftigten entgingen in so einem Fall pro Wintersaisonwoche rund 17 Mio. Euro Umsatz, rechnete Manhart vor. In Lech werde seit 1973 beschneit, negative Folgen für die Natur hätten Studien dabei nicht festgestellt.

Man sei froh, eine Lösung gefunden zu haben, die sowohl den Interessen der Umwelt als auch jenen des Tourismus Rechnung trage, so Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) und der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (V). Die FPÖ wertete die Neuregelung als Erfolg der eigenen Hartnäckigkeit und verwies auf einen entsprechenden Antrag im Frühjahr 2010. Einziger Wermutstropfen sei die unnötige Begleitstudie, denn bisher gebe es keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Vegetation.

Etwas anders sah es die Vorarlberger Naturschutzanwältin Katharina Lins. Die Vegetation verändere sich, je länger sie bedeckt sei, auch die Wasserentnahme aus dem Lechfluss zu wasserarmen Winterzeiten sei nicht unproblematisch. Der Nutzungsdruck für die alpinen Gebiete steige immer mehr, aber die Beschneiungsrichtlinien würden auf Druck der Wirtschaft “immer weiter aufgeweicht”. “Im Endeffekt haben die Skigebiete nun bekommen, was sie wollten”, so Lins. Die Studie finde sie grundsätzlich interessant, sie beanstandete jedoch, dass diese begleitend und nicht im Vorfeld durchgeführt wird.

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