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Neue Regeln für Autofahrer: Eine Maßnahme sorgt für Kopfschütteln

Diese neue EU-Regel trifft alle Autofahrer – ab 2026 wird’s ernst.
Diese neue EU-Regel trifft alle Autofahrer – ab 2026 wird’s ernst. ©CANVA
Ab 2026 greift eine ungewöhnliche Regel, die den Alltag von Millionen Menschen in Europa verändern wird. Sie ist Teil eines Maßnahmenpakets, das tief in den Geldbeutel und unter die Motorhaube greift.

Ab dem 29. November 2026 tritt in der EU die neue Euro-7-Abgasnorm in Kraft – zunächst für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter. Ein Jahr später sind alle Neuzulassungen betroffen. Für Busse und schwere Lkw gelten abgestufte Fristen ab 2028. Die klassischen Schadstoffgrenzen werden nur leicht verschärft – entscheidend sind aber die neuen Messvorschriften: Erstmals müssen auch ultrafeine Partikel unter zehn Nanometern nachgewiesen werden. Außerdem steigen die Anforderungen an die Haltbarkeit der Abgasreinigung.

Strengere Prüfungen, teurere Reparaturen

Für viele Autofahrer dürften die neuen Vorschriften erst bei der nächsten Hauptuntersuchung spürbar werden. Denn die Partikelmessung könnte bald auch auf Benziner ausgeweitet werden – was dazu führt, dass ältere Fahrzeuge häufiger durchfallen. Die Reparaturen können ins Geld gehen. Gleichzeitig wird die Entwicklung neuer Fahrzeuge aufwendiger – und damit teurer.

Regulierung geht ans Eingemachte

Besonders kurios wirkt ein Detail der neuen Regeln: Erstmals schreibt die EU Grenzwerte für Bremsstaub vor. Je nach Antrieb dürfen Fahrzeuge ab 2026 nur noch eine bestimmte Menge Partikel pro Kilometer freisetzen – Elektroautos maximal 3 mg/km, alle anderen 7 mg/km. Ab 2035 gilt ein einheitlicher Wert. Auch der Abrieb von Reifen wird künftig geprüft, konkrete Vorgaben fehlen hier aber noch.

Elektroautos unter Strom

Auch E-Autos geraten stärker ins Visier. Ihre Batterien müssen künftig klar definierte Mindestleistungen aufweisen – nach fünf Jahren noch 80 Prozent, nach acht Jahren noch 72 Prozent der ursprünglichen Kapazität. Für viele Hersteller ist das kein Problem, setzt aber verbindliche Standards.

Auch teure Elektroautos profitieren künftig von steuerlichen Vorteilen und Abschreibungen. ©CANVA

Tanken wird teurer – aber nicht für alle

Die CO₂-Bepreisung wechselt 2026 auf ein Auktionssystem. Der Preis pro Tonne CO₂ darf zwischen 55 und 65 Euro liegen, dazu kommen Festverkäufe zu 68 Euro. Je nach Entwicklung können Benzin und Diesel um bis zu 3 Cent pro Liter teurer werden. Gleichzeitig steigt die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten.

Die neue CO₂-Bepreisung kann Benzin und Diesel 2026 um bis zu drei Cent pro Liter verteuern. ©CANVA

Luxus-E-Autos profitieren von Steuervorteilen

Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro können ab Mitte 2025 weiter mit 0,25 Prozent versteuert werden. Auch teure Modelle werden so vom Steuerzahler gefördert. Für Verbrenner bleibt es bei einem Prozent. Hinzu kommt eine degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge – befristet bis Ende 2027.

Versicherungen passen ihre Tarife an

2026 ändert sich für Millionen Versicherte die Einstufung ihrer Fahrzeuge: 5,9 Millionen Autofahrer zahlen mehr, 4,5 Millionen profitieren. Auch Regionalklassen werden neu berechnet. Wer umzieht oder das Fahrzeug ummeldet, kann also plötzlich mehr – oder weniger – zahlen.

Mehr zahlen für den Nahverkehr

Das Deutschlandticket wird teurer. Ab Januar 2026 kostet es 63 Euro pro Monat. Wer es über die Bahn bezieht, muss der Preisänderung aktiv zustimmen – sonst endet das Abo automatisch.

rstmals legt die EU Grenzwerte für Bremsstaub fest – mit Auswirkungen auf alle Antriebsarten. ©CANVA

Modernisierter Notruf wird Pflicht

Neuwagen müssen ab 2026 mit dem modernen eCall-System auf LTE- oder 5G-Basis ausgestattet sein. Das alte System wird durch das Aus für 2G/3G-Netze ab 2027 unbrauchbar. Unklar ist, ob betroffene Fahrzeuge dann Probleme beim TÜV bekommen.

Führerschein rechtzeitig tauschen

Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss ihn bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen. Bei Versäumnis droht ein Verwarngeld.

Neue Pflichten für Transporter-Fahrer

Grenzüberschreitende Transporte mit leichten Nutzfahrzeugen (2,5 bis 3,5 Tonnen) unterliegen ab Juli 2026 der Fahrtenschreiberpflicht. Ausgenommen sind rein nationale Fahrten ohne gewerblichen Charakter.

Steuervorteil für E-Autos wird verlängert

Für reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden, gilt eine Steuerbefreiung – maximal bis 2035. Der entsprechende Gesetzentwurf soll Anfang 2026 in Kraft treten.

Neue Regeln auch im Ausland

Wer in andere EU-Länder reist, muss mit weiteren Änderungen rechnen:

  • Österreich erlaubt städtische Zufahrtsverbote mit Kameraüberwachung – auch bei ausländischen Kennzeichen.
  • In Kroatien wird die Autobahnmaut digitalisiert.
  • In Venedig wird an 60 Tagen eine Eintrittsgebühr erhoben.
  • In den Niederlanden gilt ab 2026 ein höherer Steuersatz auf Übernachtungen.

(VOL.AT)

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