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Neue Prüfungen heftig umstritten

Bregenz – Der Rechnungshof mit Sitz in Wien darf Gemeinden ab 10.000 Einwohner prüfen. Doch was passiert mit Österreichs Gemeinden unter 10.000 Einwohnern?

Die Länder dürfen ihre Landesrechnungshöfe auch Kleingemeinden prüfen lassen; dazu sind sie vom Bund ermächtigt worden. In Vorarlberg war Ende Jänner deswegen einstimmig eine Ausschussvorlage angenommen worden, in der die Landesregierung ersucht wird, die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofs zu erweitern. Doch welche Gemeinden darf der Landesrechnungshof künftig unter die Lupe nehmen? Soll es Einschränkungen geben? Gespräche laufen, eine Einigung steht aber weiterhin aus.

Egger und Gögele im Clinch

Und das ärgert FPÖ-Chef Dieter Egger: „Nach einem halben Jahr Stillstand erfolgt nun die inhaltliche Nullmeldung der Landesregierung, dass politische Gespräche, insbesondere mit dem Gemeindeverband, geführt werden.“ Für Egger ist es „regelrecht absurd, dass die zu Prüfenden nun gefragt werden, wie sie gerne geprüft werden möchten.“ Seine Kritik: „Die Erweiterung der Prüfkompetenz werde so zu einem Wunschkonzert der ÖVP-Bürgermeister degradiert.“ ÖVP-Klubobmann Rainer Gögele hält dagegen: „Es gibt das klare Bekenntnis, dass von der Möglichkeit, die Prüfkompetenz des Landesrechnungshofs zu erweitern, Gebrauch gemacht werden soll.“ Seine Ansage: „Wir wollen eine vernünftige Lösung, die sicherstellt, dass Kontrolle funktioniert, wir wollen aber auch überschießende Mehrfachprüfungen vermeiden.“ Und welches ist nun die Position der ÖVP? „Inhaltlich äußere ich mich nicht. Wir wollen aber eine fundierte, möglichst breit akzeptierte Lösung finden.“

Schmalhardts klare Position

Ob das möglich ist? Gravierende Auffassungsunterschiede existieren auch zwischen dem Landesrechnungshof und dem Gemeindeverband. Denn für Herbert Schmalhardt, den Direktor des Landesrechnungshofs, sind Einschränkungen in der Prüfkompetenz nicht akzeptabel: „Sie würden unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen.“ Für ihn wäre die Lösung eine einfache: „Der Landesrechnungshof soll befugt sein, alle Gemeinden unter 10.000 Einwohnern, Gemeindeverbände und Gemeindebeteiligungen prüfen zu können.“ In Salzburg etwa sei ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt worden, der Einschränkungen vorsieht – etwa eine zahlenmäßige Begrenzung von Prüfungen, auch Genehmigungsvorbehalte. Und das ist für Schmalhardt eben „nicht akzeptabel, weil es der Unabhängigkeit entgegen steht.“

„Gemeinden nicht vorführen“

Dass die Gemeinden da allerdings ganz andere Vorstellungen haben, wird nach einem Gespräch mit Gemeindeverbandspräsident Harald Sonderegger schnell klar. „Wir wollen Einschränkungen“, sagt Sondergger, „wir stehen solchen Mehrfach- und Vielfachprüfungen äußerst kritisch gegenüber.“ Man wehre sich nicht gegen Prüfungen, „aber sehr wohl gegen Prüfungsexzesse von nicht zuständiger Seite“. Der Verband führe Gespräche mit dem Land und den politisch Verantwortlichen, „weil es nicht sein kann, dass autonome Gemeinden im Landtag vorgeführt werden. Wir brauchen keine nachhinkende Kontrolle und keine Vorführung im Landtag.“ Damit setzen sich die Gemeinden dem Vorwurf aus, sich nicht kontrollieren zu lassen, weil es offenbar einiges zu verbergen gilt. Sonderegger weist diesen Vorwurf verärgert zurück: „Dieser Uraltspruch wird durch ständiges Wiederholen auch nicht richtiger.“ Die Gemeinden seien bereits die meistkontrollierten öffentlichen Einrichtungen, würden „von Gebarungskontrolle, Prüfungsausschüssen, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und anderen geprüft“. Allen Widrigkeiten zum Trotz soll im Herbst ein erster Entwurf vorliegen – man darf gespannt sein.

 
VN / Andreas Dünser
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