AA

Neue Kontrollstelle für Pflanzenschutzgeräte

Novelle zur Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung tritt in Kraft.
Novelle zur Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung tritt in Kraft. ©Unsplash/Heny Be
Eine geänderte Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung ist von der Vorarlberger Landesregierung beschlossen worden und kürzlich in Kraft getreten.

Mit dieser Novelle wurde für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten für Flächenkulturen die Landwirtschaftskammer Tirol als autorisierte Werkstätte ernannt. Für Pflanzenschutzgeräte für Raumkulturen bleibt weiterhin die Maschinenring Dienstleistungs GmbH Tettnang zuständig.

Neben einer regelmäßigen Wartung und Eigenüberprüfung der Pflanzenschutzgeräte durch den Verfügungsberechtigten sind Pflanzenschutzgeräte, die beruflich eingesetzt werden, nach festgelegten Intervallen regelmäßigen Kontrollen in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen. Um die Kontrolle und Überwachung zu gewährleisten und weiterhin ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen, wurde die den Kontrollen in den autorisierten Werkstätten zugrunde liegende Pflanzenschutzgerätekontrollanleitung aktualisiert und an die kontrollpflichtigen Geräte angepasst.

Kontrollpflichtige Geräte und Kontrollintervalle

Ausgenommen von der Prüfpflicht sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte. Neue Pflanzenschutzgeräte sind innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab deren Erwerb einer ersten Kontrolle in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen, danach darf der zeitliche Abstand zwischen den Kontrollen drei Jahre nicht überschreiten. Ausnahme: Für noch im alten Jahr kontrollierte Streichgeräte, Granulatstreugeräte, in geschlossenen Räumen eingesetzte Nebelgeräte, Beizgeräte sowie von einer Person gezogene oder geschobene Spritz- und Sprühgeräte ein Kontrollintervall von fünf Jahren.

Kontrolltermine für Pflanzenschutzgeräte

Wer mit seinem Pflanzenschutzgerät zur Kontrolle bei einer amtlich anerkannten Werkstätte und eine deren mobilen Teststationen in Vorarlberg geht, erhält bei positivem Prüfergebnis eine Plakette, welche als Nachweis der Kontrolle am Gerät angebracht wird. So ist erkennbar, dass das Gerät fit für einen Einsatz ist. Weiters erhält man einen Prüfbericht, der für den Fall eines Plakettenverlustes aufbewahrt werden sollte. Muss man zur Kontrolle, sollte man sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin bei der Werkstatt bemühen. Kontrolltermine in Vorarlberg finden für die gängigsten Gerätearten normalerweise alle drei Jahre statt, zum nächsten Mal voraussichtlich im April 2021. Für Prüfbedarf zwischen diesen Terminen können Überprüfungen auch in anderen Bundesländern, EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz und Liechtenstein durchgeführt werden. Die Prüfergebnisse (Plakette und Prüfbericht) werden auch in Vorarlberg anerkannt.

Die Organisation der Kontrolltermine übernimmt nach Möglichkeit die Landwirtschaftskammer. Die Termine werden rechtzeitig über die LK-Mitgliederzeitung und entsprechende Spartenrundschreiben verlautbart, auch auf der Landeshomepage werden diese ersichtlich sein.

(VLK)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Neue Kontrollstelle für Pflanzenschutzgeräte