„Viele haben das Gefühl, dass man nun von allem mehr mitnehmen könne, das trifft aber nur für Wein zu“, sagt Davide Bassi, Sprecher des Grenzwachkommandos Tessin, zu 20min.ch. Viele Schweizer würden aber die Bestimmungen, trotz Aufklärung in den Medien und an der Grenze, noch nicht kennen. Trotzdem wird die Bevölkerung bei Nichteinhaltung der Einfuhrmengen gebüßt. In den Monaten Juli und August muss aber nur zahlen, wer gegen die alte Regelung verstößt.
Kinder haben Anspruch auf Freimengen
Ab Juli hat jede anwesende Person, auch Kinder, das Recht die zollfreie Freimenge in Anspruch zu nehmen. Davor galt dies nur pro Person im eigenen Haushalt. Die Ausnahme: Kinder unter 17 dürfen natürlich keinen Alkohol und Tabak importieren. Die neuen Regelungen haben zum Ziel, den Schmuggel zu stoppen, sagt Mario Fässler, der stellvertretende Regionskommandant der Grenzwache.
Liegt der Gesamtwert der Waren unter 300 Franken, dann kann man sie mehrwertsteuerfrei einführen. Maximal fünf Liter Wein und Bier, 250 Gramm Tabak und 1 Liter Rahm oder Butter können zollfrei importiert werden. Mehr Details dazu gibt es hier.
(Red.)
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