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Neue ÖGB-Zentrale bald fix

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Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) wird laut ÖGB-Chef Hundstorfer in den nächsten Wochen entscheiden, wo und wie die neue Zentrale des ÖGB stehen wird.

Es sei fix, dass der ÖGB den Komplex Schottenring 14/Hohenstaufengasse 10 bis 12 verkaufen wird. Im Haus in der Helferstorferstraße werde man sich aus dem Mitverhältnis zurück ziehen. „Die neue ÖGB-Zentrale wird in den nächsten drei Wochen fest stehen“, berichtete Hundstorfer im heutigen „Standard“-Chat.

Eine komplette Neugründung des ÖGB ist, wie Hundstorfer bekräftigte, vereinsrechtlich nicht möglich. Der ÖGB sei auch „kein Männerverein“, meint der ÖGB-Chef und verspricht, dass eine Frauenquote innerhalb der Gewerkschaft verpflichtend umgesetzt wird – und dass „natürlich auch eine Präsidentin möglich sein wird“.

Weil aus der vor dem Verkauf stehenden Banktochter BAWAG keine Kapitalerträge mehr bekommen, will der ÖGB künftig auf die Mitgliedsbeiträge setzen, um seine Ausgaben zu decken. Ob man über eine Erhöhung oder Senkung des Gewerkschaftsbeitrags nachdenke? „Der Gewerkschaftsbeitrag ist kein Thema“, hält Hundstorfer fest. Er kündigte weitere Zusammenlegungen von Teilgewerkschaften an.

Neuerlich dementierte Hundstorfer Berichte, wonach sich der ÖGB bereits im Insolvenzstadium befinde. „Wir sind nicht im Stadium der Insolvenz, sondern bemühen uns, alle unsere wirtschaftlichen Probleme aufzuarbeiten. Selbstverständlich“, so räumt der ÖGB-Präsident ein, „hängt vieles von einem optimalen Verkauf der BAWAG ab“.

Ob die 900-Millionen-Euro-Staatshaftung für die BAWAG in Anspruch genommen werden muss, „ist noch lange nicht entschieden“, erklärte Hundstorfer auf eine „Standard“-Chatter-Frage. Die BAWAG-Affäre selbst bezeichnete er einmal mehr als einen „Kriminalfall“.

Zu den jüngsten Äußerungen von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl, der den ehemaligen ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch wegen dessen eigenmächtiger Haftungsübernahme für die BAWAG in Schutz genommen und bekannt hatte, er, Leitl, hätte die Haftungserklärung wahrscheinlich auch abgegeben, verweist der amtierende ÖGB-Präsident auf die geltenden Vorschriften: „Die Unterschrift unter die Haftungserklärung kann man nicht isoliert von den rechtlichen Rahmenbedingungen sehen“, meint Hundstorfer, und es hätte das Präsidium und der Bundesvorstand befasst werden müssen. „Auch Präsident Leitl kann keine Haftung für die Bundeswirtschaftskammer abgeben, ohne dass er seine Organe entsprechend informiert und die notwendigen Beschlüsse einholt“.

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