Grund zur Freude für Hörbranzer Studenten: Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Marktgemeinde eine jährliche Förderung über 100 Euro. Gefördert werden alle mit Hauptwohnsitz in Hörbranz gemeldeten Einwohner, die an einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung mit Hochschulcharakter studieren, jedoch unter der Bedingung, dass das Studium nicht von Hörbranz aus durchgeführt werden kann. Es ist somit eine Wohnstätte am Ausbildungsort erforderlich.
Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, ist ein formloser Antrag an das Gemeindeamt unter Angabe einer Kontoverbindung und Beifügung der Inskriptionsbestätigung nötig.
Andreas Boschi
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