Sie tragen zur Minderung des Hitzeinsel-Effektes, zum gezielten Rückhalt von Regenwasser nach Starkregenereignissen, zur Erhöhung der Biodiversität, aber auch zur Verbesserung der Luftqualität bei.
Laut einer neuen Richtlinie, die der Stadtrat am 23. Februar 2021 beschlossen hat, werden die Kosten für Gründach-Errichtungen (ab der Oberkante der Dachabdichtung) mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der anrechenbaren Herstellkosten, maximal jedoch mit 2.000 Euro gefördert. Für Dachbegrünungen ab 350 m² wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
„Die Bekämpfung der Klimakrise ist eine der derzeit wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Förderung von Dachbegrünung ist eine wesentliche Maßnahme für die notwendige Anpassung an den Klimawandel. Darüber hinaus profitieren von Dachbegrünungen aber auch die Natur- und Artenvielfalt, vor allem Bienen und andere Insekten“, so Heribert Hehle, Stadtrat für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Land- und Forstwirtschaft sowie Tierschutz.
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