Ein gemeindeübergreifendes Projekt der Gemeinden Altach, Diepoldsau (CH), Hohenems Lustenau und Mäder hat sich intensiv mit diesem Naherholungsraum und Naturjuwel befasst und 2017 eine neue Verordnung aufgesetzt. Die weiteren Schritte der Gemeinden sind nun einheitliche und übersichtliche Beschilderungen im Naherholungsgebiet – Lustenau und Hohenems haben dies bereits umgesetzt. Neben einem übersichtlichen Lageplan und Informationen über den Alten Rhein, werden auch die allgemeinen Verhaltensregeln an den drei Eingängen zum Alten Rhein in Hohenems auch Nicht-Ortskundigen vermittelt, um dieses Naturjuwel auch weiterhin als dieses zu erhalten.
Die gesamte ortspolizeiliche Verordnung ist auf www.hohenems.at unter Amtsinfo – Verordnungen einzusehen.
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