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Neue Aufregung um Golfplatz Rankweil

Das Bürgerkomitee Weitried forderte am Wochenende neuerlich die sofortige Aufgabe des Projektes, weil das Raumplanungsgesetz, die Freiflächenverordnung und die Alpenkonvention verletzt worden seien.

Der ORF berichtet, dass Grünen-Chef Johannes Rauch Landesrat Rein Verzögerungstaktik vorwirft: Obwohl eine Sondersitzung des Raumplanungsbeirates verlangt wurde, bleibe Rein untätig:

“In der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass drei Mitglieder die Sitzung einberufen können. Das ist geschehen – wir waren zu viert. Das ist jetzt drei Wochen her und ich kann mir das nur so erklären, dass offensichtlich versucht wird zu verzögern und die ganze Sache möglichst auf kleiner Flamme zu kochen.

Der Landesrat weiß genau, dass dieses Verfahren eine ganze Reihe von Mängeln aufweist, dass Ungesetzlichkeiten passiert sind, die nicht so leicht sanierbar sind. An sich müsste das ganze Verfahren neu aufgerollt werden. Da versucht man jetzt offensichtlich – ich weiß allerdings nicht auf welchen Wegen – zu Lösungen zu kommen. Transparent ist das jedenfalls nicht und ich werde die Einberufung der Sitzung baldigst urgieren”, sagt Rauch.

Land weist Kritik der Grünen zurück

Von Verzögerungstaktik in Sachen Golfplatz könne keine Rede sein, meint Raumplanungslandesrat Manfred Rein (ÖVP). Die von den Grünen verlangte Sitzung des Raumplanungsbeirates wird am 28. November stattfinden.

Dort würden mehrere Projekte behandelt. Allein wegen des Golfplatzes eine Sitzung einzuberufen, mache keinen Sinn. Rein kritisiert die Golfplatzbetreiber, die immer wieder aufwendige Bauplanänderungen einbrächten. Er fordert, dass sie endlich ein verbindliches, endgültiges Projekt vorlegen sollten.

Berufungen der Golfplatzbetreiber abgewiesen

Das Projekt Golfplatz Weitried in Rankweil scheint im rechtlichen Chaos zu versinken. Die Berufungen der Golfplatzbetreiber gegen die verhängte Bausperre und gegen ein neues Wasserrechtsverfahren wurden abgeschmettert. Der unabhängige Verwaltungssenat hat in allen Punkten die Baueinstellung bestätigt – die Voraussetzungen für den Baustopp liegen nach dem Naturschutzgesetz tatsächlich vor. “Das Naturschutzgesetz sieht vor, dass die Bauarbeiten dann eingestellt werden müssen, wenn von den erteilten Naturschutzbewilligungen wesentlich abgewichen wird”, sagt Bernhard Röser, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats in Bregenz.

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