An die Stelle der zwei bisherigen Einrichtungen wird nur noch eine unabhängige, verkehrsträgerübergreifende Agentur etabliert, die sich der Fahrgastrechte annimmt. Zustimmung kam von allen Fraktionen außer von den Grünen, die sich daran stießen, dass den Großteil der Kosten der Bund zu tragen hat.
Agentur für alle Verkehrsmittel zuständig
Die so genannte Passagier- und Fahrgastrechteagentur soll sich der außergerichtlichen und möglichst einvernehmlichen Beilegung von Streit- und Beschwerdefällen im Passagierverkehr widmen. Dabei ist sie sowohl für Eisenbahn-und Buslinien als auch für die Luftfahrt und den Schiffverkehr zuständig. (APA)
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