Die NEOS haben ihren gerichtlichen Streit mit der Gewerkschaft wegen der Kündigung einer Mitarbeiterin aufgegeben. Die Klage wegen Rufschädigung am Wiener Handelsgericht wurde zurückgezogen. Davor waren die NEOS schon mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die GPA gescheitert.
In der Causa geht es darum, dass eine ehemalige Mitarbeiterin des NEOS-Parlamentsklubs in einem Rundschreiben an ihre Kollegen die Gründung eines Betriebsrats angeregt hatte. Unmittelbar darauf berief Klubchef Matthias Strolz eine interne Sitzung ein, auf die ein Kündigungsschreiben via E-Mail an die Mitarbeiterin folgte.
NEOS: Mitarbeiterin nicht wegen Betriebsratsbestrebungen gekündigt
Bei den NEOS beharrt man darauf, dass es für die Trennung von der Referentin andere Gründe gebe. Nachdem die APA über die Causa berichtete, wurde im Klub dann sogar tatsächlich ein Betriebsrat gegründet.
Gegen die Privatangestellten-Gewerkschaft versuchte man gerichtlich ins Feld zu ziehen. Konkret wollte man der GPA verbieten zu behaupten, dass die Mitarbeiterin wegen der Betriebsratsgründung gefeuert wurde. Das Handelsgericht schmetterte dieses Begehr Mitte Juli ab.
Damals zeigten sich die NEOS noch gewillt, die Sache weiter auszufechten. Nunmehr hat es sich die pinke Parlamentspartei offenbar anders überlegt. Das Handelsgericht hat der APA bestätigt, dass die Klage zurückgezogen wurde. Für die NEOS ist der Konflikt beigelegt.
(APA, Red.)
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