Er schlägt einen “großen Schöffensenat” anstelle eines reinen Geschworenensenats vor. “Heute, in einem demokratischen Rechtsstaat, ist die Geschworenengerichtsbarkeit in der jetzigen Form zu adaptieren”, findet Scherak.
Laienrichter: NEOS wollen Reform
Die Berufsrichter würden das Vertrauen der Bevölkerung genießen und seien unabhängig. “Deshalb müssen wir die Geschworenengerichtsbarkeit ins 21. Jahrhundert bringen und den Erfordernissen der modernen Rechtsstaatlichkeit anpassen – auch wenn die Einführung der Laiengerichtsbarkeit zur damaligen Zeit ein großer historischer Erfolg war”, meint der NEOS-Mandatar.
Scherak ortet ein “Rechtsschutzdefizit” durch die fehlende Begründung eines Geschworenen-Urteils. Damit könnten die Beweiswürdigung und die Schuldfrage nicht bekämpft werden, was fatale Folgen für den Rechtsschutz habe. “Ein Urteil eines Geschworenengerichts ist enorm schwierig einer Prüfung durch die nächsthöhere Instanz zu unterziehen. Im Geschworenenprozess gibt es damit ein gravierendes Rechtsschutzdefizit”, so Scherak.
Scherak für “großen Schöffensenat”
Um Rechtsschutzdefizite zu beseitigen und die Qualität der Urteile zu steigern, braucht es laut den NEOS einen großen Schöffensenat. Scherak: “Geschworene und Berufsrichter müssen gemeinsam entscheiden und begründen.” Dieses Kollegialorgan aus Juristen und Laien entspreche der bundesverfassungsrechtlichen Grundidee der Beteiligung des Volkes an der Strafjustiz – “ohne die evidenten Nachteile der jetzigen Form”.
Die NEOS versprechen sich zwei Effekte durch eine solche Reform: Die Laiensenate erhielten ein professionelles Korrektiv; die Qualität der Entscheidung profitiere davon. Zweitens spricht Scherak von einem vollends begründeten und damit auch weitergehend anfechtbaren Urteil, was im Sinne des Rechtsschutzes ein großer Gewinn wäre. Bisher reichte für die Schuldfrage der Verweis auf den Wahrspruch.
SPÖ und Grüne für Reform
Auch Steinhauser sieht den Vorschlag der NEOS, die Geschworenengerichtsbarkeit durch einen Senat aus Richten und Schöffen zu ersetzen, kritisch. “In so einem System werden immer Berufsrichter das letzte Wort haben, das kommt der Abschaffung nahe”, fürchtet er. Dennoch bestehe Reformbedarf: “Die Einrichtung einer zweiten Tatsacheninstanz zur inhaltlichen Überprüfung eines Geschworenenurteils ist rechtlich absolut notwendig und fehlt derzeit.”
(apa/red)
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