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Neonazi Horst Mahler verurteilt

Haftstrafe nach Hitlergruß: Der RAF-Mitbegründer und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler muss erneut ins Gefängnis.

Wegen Zeigens des Grußes aus der Nazi-Zeit verurteilte das Amtsgericht Cottbus den Juristen am Freitag zu einer Strafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Es ist bereits Mahlers fünfte Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung beziehungsweise wegen der Verwendung von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der 71 Jahre alte Mahler war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Dem Gericht teilte er mit, er habe kein Geld für die Reise von Bayern nach Cottbus. Mit seinem unentschuldigten Fehlen habe Mahler die Urteilsverkündung aber nicht blockieren können, erklärte der Sprecher. Mahler hatte während des Prozesses gestanden, am 15. November vergangenen Jahres bei Haftantritt vor der Justizvollzugsanstalt Cottbus den Hitlergruß gezeigt zu haben. Strafverschärfend wertete das Gericht seine rechtsextremistischen Einlassungen während der Verhandlung und seine uneinsichtige Haltung, wie der Sprecher weiter sagte. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Zuletzt hatte Mahler für Aufsehen gesorgt, als er den Juden Michel Friedman zu Beginn eines Interviews für die Zeitschrift „Vanity Fair“ mit „Heil Hitler“ begrüßte, Adolf Hitler einen „Erlöser des deutschen Volkes“ nannte und die systematische Vernichtung von Juden in Auschwitz als „Lüge“ bezeichnete. Friedman sowie die Zeitschrift wurde daraufhin vorgeworfen, Mahler eine Plattform für seine rechtsextremistischen Thesen gegeben zu haben.

Anfang der 70er Jahre gehörte Mahler zu den ersten Mitgliedern der Roten-Armee-Fraktion gehört und war an der Befreiung des Terroristen Andreas Baader sowie an mehreren Banküberfällen beteiligt. Deshalb wurde er zu 14 Jahren Haft verurteilt. Später wandte er sich dem Rechtsextremismus zu und trat im Jahr 2000 in die NPD ein, verließ die Partei aber später wieder.

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