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Nebenbuhler bedroht: Neun Monate Haft

Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist bereits rechtskräftig. ©Unsplash
Vorbestrafter 17-Jähriger wurde zudem wegen versuchter Einbruchsdiebstähle schuldig gesprochen.

Von Seff Dünser (NEUE)

Bei seiner fünften straf­rechtlichen Verurteilung wurde über den 17-Jährigen gestern am Landesgericht Feldkirch eine Haftstrafe von neun Monaten verhängt. Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist bereits rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter Einbruchsdiebstähle und Nötigung. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre 18 Monate Gefängnis gewesen.

Der Arbeitslose hat nach Ansicht des Richters im Vorjahr in einem Wohnhaus in Bludenz versucht, in zwei Kellerabteile einzubrechen. An den beiden Tatorten wurden seine DNA-Spuren gefunden. Der Angeklagte bestritt dazu die Tatvorwürfe. Er sagte, er habe keine Einbruchsversuche unternommen. In dem Keller sei er nur deshalb gewesen, weil ihm dort ein Kollege dessen reparaturbedürftiges Fahrrad gezeigt habe.

Geständig war der Jugendliche hingegen zur angeklagten Nötigung. Er hat per WhatsApp einem Nebenbuhler damit gedroht, ihn umzubringen, wenn er seiner Freundin noch einmal eine Nachricht schreibe. Die schriftliche Drohung lag dem Gericht vor.

Freigesprochen wurde der Angeklagte hingegen im Zweifel vom strafrechtlich am schwersten wiegenden Vorwurf, er habe das Verbrechen der Verleumdung begangen. Der 17-Jährige hatte bei der Bregenzer Stadtpolizei telefonisch angezeigt, ein 15-Jähriger sei mit einer Pistole bewaffnet und fahre soeben im Zug von Dornbirn nach Bregenz.

Aussage verweigert

Der 15-Jährige machte dazu vor Gericht als Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Denn er hätte sich ansonsten strafrechtlich selbst belastet. Richter Gschwenter sagte in seiner Urteilsbegründung, dem vorbestraften 15-Jährigen sei durchaus zuzutrauen, dass er zur fraglichen Zeit tatsächlich widerrechtlich eine Pistole besessen habe. Die Anzeige bei der Polizei sei wohl darum erfolgt, weil der 15-Jährige dem 17-Jährigen die Freundin ausgespannt haben dürfte, vermutete Staatsanwalt Markus Fußen­egger.

(NEUE)

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