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Änderung des Landespflegegeldgesetzes beschlossen

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig eine Änderung des Landespflegegeldgesetzes beschlossen. Zukünftig soll das Pflegegeld auch während eines Krankenhausaufenthalts des Pflegebedürftigen ausbezahlt werden, wenn für die häusliche Pflege eine Pflegekraft beschäftigt wird.  VOL Live 

In der vorangegangenen Debatte diskutierten die Abgeordneten intensiv über die Qualität der Pflege in Vorarlberg.

Die Grünen forderten eine Anpassung des Landespflegegeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten, was von ÖVP und FPÖ abgelehnt wurde. Vorarlberg solle den „landespolitischen Spielraum nutzen“, den das Gesetz biete, verlangte die Grün-Abgeordnete Katharina Wiesflecker. Zunächst müsse der Bund eine Anpassung vornehmen, dann könne man nachziehen, erklärte Sozial-Landesrätin Greti Schmid (V). Ansonsten komme es zu einer Ungleichbehandlung zwischen Beziehern von Landes- und Bundespflegegeld. Die Bundesländer sollten gemeinsam Druck auf den Bund ausüben und dann sofort angleichen, schlug Schmid vor.

Die Grünen und die Sozialdemokraten kritisierten zudem die Qualität der Pflegeheime, über die in der Vorarlberger Öffentlichkeit derzeit teils heftig diskutiert wird. Diese leide, da zu wenig und daher überlastetes Personal vorhanden sei, bemängelte etwa SPÖ-Vorsitzende Elke Sader. Die Opposition forderte eine Änderung des Pflegeheimgesetzes in Richtung eines verbindlichen Personalschlüssels, was Landesrätin Schmid ablehnte. Ein solcher fixer Schlüssel beeinträchtige die Flexibilität, begründete sie. Die Vorwürfe bezüglich Missständen in den Heimen wies Schmid zurück. Die Landesrätin erklärte, es gebe laufende Qualitätskontrollen in den Heimen. Sollte es, wie von Sader angesprochen, zu Missständen kommen, versprach Schmid sofortige Behebung. Angehörige könnten sich jederzeit an sie wenden.

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