Änderung des Jugendgesetzes
Der freiheitliche Jugendsprecher im Vorarlberger Landtag, Ernst Hagen, fühlt sich in seiner bisherigen Haltung in der Frage der Alkoholproblematik bei Jugendlichen durch die Ankündigung einer möglichen Änderung des Jugendgesetzes bestätigt.
Das von Landesrätin Schmid angekündigte Hinaufsetzen der Altersgrenze beim Konsum von hochprozentigem Alkohol von derzeit 16 auf 18 Jahre ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Jugendalkoholismus. Einige Bundesländer haben diese Unterscheidung zwischen leichten alkoholischen Getränken und gebrannten Getränken bereits in den jeweiligen Jugendgesetzen verankert und es ist zu begrüßen, wenn auch in Vorarlberg diese notwendige Unterscheidung gesetzlich normiert wird, unterstützt der freiheitliche Jugendsprecher Hagen die Pläne der Landesregierung.
Entscheidend für die Wirkung einer derartigen Gesetzesänderung ist für Hagen allerdings die konsequente Kontrolle der Einhaltung dieser Altersgrenzen. Wenn wir bereit sind, restriktivere Normen zum Schutz unserer Jugendlichen festzulegen, dann muss auch die Kontrolle dieser Normen gewährleistet sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir in der heimischen Gastronomie einen verlässlichen Partner haben und diese das Ansinnen der Politik mit unterstützt, schließt Hagen seine Ausführungen. (Quelle: FP-Presseaussendung)