Damit wurde die Voraussetzung für die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie und eine Grundlage für die Überarbeitung der bautechnischen Vorschriften geschaffen. Der zuständige Landesrat Manfred Rein (V) bekräftigte, den Heizwärmebedarf in der Bautechnikverordnung für neue Gebäude auf 55 kWh pro Jahr senken zu wollen.
Mit der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie wird auch ein Energieausweis für Gebäude eingeführt. In diesem Informationspapier sollen der Heizwärmebedarf, der Endenergiebedarf und der CO2-Ausstoß eines Gebäudes angegeben werden. Das Ziel des Energieausweises ist, für den Mieter oder Käufer eine Vergleichsgrundlage zu schaffen. Im Vorarlberger Landtag wiesen mehrere Abgeordnete darauf hin, dass 80 Prozent der Kosten eines Gebäudes auf Betrieb und Erhaltung entfielen, die Errichtung aber nur 20 Prozent des Gesamtbetrags ausmache.
Rein bekräftigte, den Heizwärmebedarf in der Bautechnikverordnung für neue Gebäude auf 55 kWh oder maximal 60 kWh festlegen zu wollen. 85 Prozent der geförderten Häuser erfüllten diesen Standard seit Jahren. In Österreich diskutiere man derzeit über einen Wert von 78 kWh. Noch sei das Pilotprojekt mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern, die für eine Förderung Passivhaus-Standard erfüllen müssen, am Laufen. Ende 2008 könnte das Modell laut Rein bei entsprechendem Erfolg auch in den Bereich des öffentlichen Baus übertragen werden.
Dass – wie von der Bundesregierung gefordert – der geförderte Wohnbau ab 2015 Passivhaus-Standard erreichen soll, wurde von den Grünen als zu spät kritisiert. ÖVP-Wohnbausprecher Albert Hofer mahnte allerdings, die Geschwindigkeit an die Beweglichkeit der Bevölkerung anzupassen und erhielt dabei Unterstützung von Rein.
Ein Abänderungsantrag der Grünen, der einen zeitlich verbindlichen Stufenplan zur Erreichung von Passivhaus-Standards vorsah, wurde von den anderen Parteien abgelehnt. Die Fraktionen zeigten sich allerdings einig darüber, dass das Image des Passivhauses grundsätzlich massiv gefördert gehöre.
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