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Änderung der Sozialhilfeverordnung in Vorarlberg

Bregenz - Die Vorarlberger Landesregierung hat in der Sozialhilfeverordnung die Grenze der sozialhilferechtlichen Bedürftigkeit von 4.000 auf 10.000 Euro angehoben.

Einem pflegebedürftigen Menschen wird damit nun ein Vermögen von 10.000 Euro frei gelassen, auf das die Sozialhilfe nicht zugreift. Mit dieser Änderung habe man eine wesentliche Verbesserung für alte bzw. pflegebedürftige Menschen erzielt, teilte Vorarlbergs Sozial-Landesrätin Greti Schmid (V) am Mittwoch in einer Aussendung mit.

In Vorarlberg werden laut Schmid jährlich rund 400 neu in ein Pflegeheim aufgenommene Personen aus Mitteln der Sozialhilfe unterstützt. Sozialhilferechtliche Bedürftigkeit war bisher eingetreten, wenn das Vermögen bis auf einen Betrag von 4.000 Euro aufgebraucht war. Künftig zahlt die Sozialhilfe bei einem Vermögen von 10.000 Euro. „Angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Beitrag, um den Menschen auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit ein würdiges Dasein zu ermöglichen“, sagte Schmid.

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