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Nazi-Tätowierungen: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Wegen Wiederbetätigung vor Gericht
Wegen Wiederbetätigung vor Gericht ©Stiplovsek
Feldkirch - Im heutigen Schwurgericht  um nationalsozialistische Wiederbetätigung bekannte sich der 34-jährige Angeklagte "nicht schuldig".
Schwurgericht wegen Wiederbetätigung

In Feldkirch muss sich heute ein 34-jähriger Mann wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor dem Schwurgericht verantworten. Wie so oft geht es um verbotene Tätowierungen. Sein Verteidiger, Franz-Josef Giesinger, betonte, dass sein Mandant die Tätowierungen nicht demonstrativ zu Schau stellte. “Es war an jenem Sommertag sehr heiß und mein Mandant dachte gar nicht mehr an seine alten Hakenkreuz-Tätowierungen”, so Giesinger.

Was die Geschworenen, die sich zur Beratung zurückgezogen haben, von der Verantwortung des 15-fach Vorbestraften halten wird sich zeigen.

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