Naturschutzrat will Landesgrünzonen erhalten

Details dazu gaben Umweltlandesrat Johannes Rauch, Gerlind Weber, Vorsitzende des Naturschutzrates und Hildegard Breiner, Vorsitzende des Vorarlberger Naturschutzbundes heute (Montag) in einem Pressegespräch in der inatura in Dornbirn bekannt.
Die Ansprüche an Flächen für Wohnraum, Betriebsstätten, Freizeiteinrichtungen in Vorarlberg steigen und stehen in direkter Konkurrenz zu Ansprüchen der Landwirtschaft, des Naturschutzes sowie Erholungs- und Freiräumen.
Der neu aufgestellte Vorarlberger Naturschutzrat verfasste ein Memorandum an die Vorarlberger Landesregierung zum Erhalt der Landesgrünzonen Rheintal und Walgau, “basierend auch auf den Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Rollbahn am Flughafen Wien/Schwechat”, sagte Naturschutzrats-Vorsitzende Weber. Die neue Vorsitzende betonte dabei insbesondere den Grundsatz der Nachhaltigkeit “im Interesse nachfolgender Generationen”. Im Zusammenhang mit dem Bodenverbrauch wiederholte Naturschutzbund-Obrau Breiner ihre Forderung nach einem Gesamtkonzept “mit Festlegung gemeindeübergreifender Nutzungszonen und Verteidigung der Grünzone”.
Das Memorandum enthält insgesamt acht Punkte der ACHTsamkeit für den vollumfänglichen Erhalt der Landesgrünzonen
1. Regionale Ernährungssicherung
2. Artenvielfalt und Naturschutz
3. Klimaschutz
4. Energiewende – Weber: “Boden ist das Öl der Zukunft”
5. Biotechnikwende
6. Wassermanagement
7. Naherholung
8. Intergenerationelle Gerechtigkeit
Rauch: Gesetzesänderungen notwendig
Für den Klima- und Umweltschutz sind drei Dinge besonders notwendig, sagte Landesrat Rauch: “Gesetzliche Grundlagen, Geld und Geduld”. Rauch kündigte die Vorlage eines Bodenschutzgesetzes “noch in diesem Jahr” an. Vorhandene Lücken im Naturschutzgesetz müssen so schnell wie möglich geschlossen werden – Rauch: “Was uns fehlt, ist die Umsetzung der Aarhuskonvention, also die Verankerung und Ausgestaltung der Rechte von NGO´s in Verfahren, inklusive Parteienstellung. Die Umsetzung der Aarhuskonvention ist ein MUSS, weil wir völkerrechtlich dazu verpflichtet sind.” Auch das Raumplanungsgesetz müsse dringend novelliert werden, um beispielsweise der Hortung von Grund und Boden Einhalt zu gebieten, betonte Landesrat Rauch.
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