Landesrat Schwärzler: “Diese Zahlungen fließen an jene Gemeinden, die selbst aus dem Bodenabbau nicht profitieren, aber durch den Transportverkehr, Staubbelastungen oder ähnliches in ihrer Umwelt- und Lebensqualität betroffen sind. Sie erhalten eine Abgeltung in Form von Ertragsanteilen an der Naturschutzabgabe. Diese Mittel stehen ihnen zweckgewidmet für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit sind diese im Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung vorgesehenen Ausgleichszahlungen ein Beitrag zur Unterstützung des Naturschutzes in den Gemeinden und für die Schaffung örtlicher Naturoasen.”
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