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NATURA 2000 Gebiete: Betretung durch Verordnung geregelt

Bregenz/Feldkirch – "In der Verordnung des Bangser Riedes ist im Paragraf 3 Absatz 4 klargestellt, dass die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung von den Verboten ausgenommen ist", informiert Umweltlandesrat Erich Schwärzler.

Somit müsse auch für Landwirtschaftskammerrat Daniel Allgäuer klar sein, dass es keine Verwirrung unter den Bauern geben wird, so Landesrat Schwärzler: “Das Land steht zur Vereinbarung mit den Landwirten und hat dies auch in die Verordnung aufgenommen und klargestellt.”

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