Im Rahmen der von Eva Schulev Steindl und Christoph Romirer (Universität Graz) erstellten Studie wurde eine Auswahl von 100 Bescheiden mit negativer naturschutzfachlicher Beurteilung untersucht, die die Vorarlberger Naturschutzbehörden zwischen 2008 und 2018 erlassen haben.
Die Projekte betreffen Radwege, Zufahrtsstraßen, Gewässerumlegungen, Schigebietserweiterungen usw. und sind meist mit erheblichen Eingriffen in Naturschutzinteressen verbunden. Dennoch wurde laut dieser Studie in rund 90 Prozent dieser Fälle die Genehmigung, großteils in Verbindung mit Auflagen, erteilt.
Reformvorschläge der Studie
- Die Studie schlägt vor, die Behörden im Gesetz dazu zu verpflichten, im Einzelfall für oder gegen ein Projekt sprechende Interessen deutlicher als bisher herauszuarbeiten und einander gegenüberzustellen.
- Auch sollten Genehmigungsbescheide künftighin zwingend begründet werden müssen.
- Um den Stellenwert des Naturschutzes zu erhöhen, könnte im Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden, dass die Behörde Vorbelastungen der Natur im Abwägungsprozess besonders zu berücksichtigen hat.
- Weiters könnten öffentliche Interessen, die den Naturschutz "aushebeln" können, gesetzlich vorgegeben und damit zugleich beschränkt werden.
- Behördliche Bewilligungen sollten bei Verletzung von Naturschutzinteressen nur ausnahmsweise erfolgen. Die damit verbundenen Abwägungsentscheidungen müssen transparent gemacht und nachvollziehbar begründet werden.
(Red.)
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