Sowohl Darabos als auch Klubobmann Josef Cap sind allerdings felsenfest überzeugt, dass es nicht gegen das Parteiengesetz verstößt, wenn der SPÖ-Klub Wahlwerbung der Partei bezahlt.
“Wir sind sicher, dass die SPÖ rechtlich korrekt gehandelt hat”, erklärte Darabos. Man habe dies im Vorfeld auch rechtlich prüfen lassen, die jüngste Diskussion habe aber eben auch andere Rechtsmeinungen zutage gefördert. “Wir als SPÖ stehen zur Transparenz”, versicherte der SPÖ-Bundesgeschäftsführer und deshalb habe man entschieden, die Kosten bis zur endgültigen Klärung zu übernehmen.
Finanzierung der SPÖ-Plakate
Darabos sieht just in der Tatsache, dass der SPÖ-Klub im Impressum der SPÖ-Plakate aufscheint einen Beweis für das transparente Vorgehen: “Wir haben als einzige Partei draufgeschrieben, wer das bezahlt”. Bei anderen Parteien vermisse er solche Informationen, er appellierte daher an ÖVP, FPÖ und Grüne, die Werbefinanzierung offen zulegen.
Wird Sieben-Millionen-Grenze eingehalten?
Die Rechnungen machen laut Cap “in etwa 1,5 Millionen Euro” aus, sagt er auf eine entsprechende Frage. “Das wird die Partei vollständig zu 100 Prozent bezahlen”. Die Wahlkampfkostenbeschränkung von insgesamt 7 Millionen Euro werde die SPÖ vor der Nationalratswahl auf jeden Fall einhalten, versicherte Darabos, denn “das war in diesen 7 Millionen-Euro-Budget für den Wahlkampf so auch drinnen”. Ob man die 1,5 Millionen Euro verschmerzen könne, wurde Darabos noch gefragt: “Auf der hohen Kante haben wir nicht viel, aber wir können es finanzieren”. Man müsse eben “nachjustieren”.
“Erhöhter Informationsbedarf” im Wahlkampf
Cap sprach bei der Pressekonferenz von einem “logischen, sauberen” Schritt, den man nun setze. Er ist weiterhin sicher, dass “das absolut rechtskonform ist”. Seine Argumentation: Öffentlichkeitsarbeit sei für die Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben wesentlich, und in Wahlkampfzeiten herrsche “erhöhter Informationsbedarf”. Dass der Parlamentsklub den Spitzenkandidaten unterstütze, sei außerdem “eine demokratiepolitische Selbstverständlichkeit”. Man befinde sich mit dem neuen Gesetz aber “auf rechtlichem Neuland, und es ist uns recht, dass das ausjudiziert wird”. (APA)
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