In Österreich wird jetzt Rechtsabbiegen bei Rot getestet. Die dafür nötige Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und der NEOS im Nationalrat beschlossen. SPÖ und Liste Jetzt sind dagegen, weil sie mehr Unfälle befürchten.
Mit dieser Maßnahme werde die Verkehrssicherheit infrage gestellt. Vor allem Kinder und sehbehinderte Menschen würden gefährdet, warnte Ex-Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ). Schon jetzt verunglücke alle drei Stunden ein Kind im Straßenverkehr, alle zwei Tage sterbe eines oder werde schwer verletzt, warnte Stephanie Cox (Jetzt/Ex-Pilz).
Tafel mit grünem Pfeil angebracht
Eigentlich ändere sich nicht viel, merkte FPÖ-Abg. Christian Hafenecker an: Es werde nur die grüne Zusatzampel durch eine Tafel mit einem grünen Pfeil ersetzt. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) versicherte, dass man das Projekt gewissenhaft vorbereitet habe. Es gebe viele Länder, wo Abbiegen bei Rot gut funktionieren – etwa USA, Kanada oder Australien – und das werde auch in Österreich der Fall sein.
“Sicherheit hat für diese Regierung immer Vorrang”, merkte ÖVP-Abg. Johannes Schmuckenschlager an. Die NEOS stimmen dem Vorhaben zu, weil sie finden, “dass man hier einen ersten Schritt machen kann”. Sie verlangen aber eine “ordentliche Evaluierung” der Versuche, wie der Abgeordnete Douglas Hoyos sagte.
Kinder über 8 ohne Beaufsichtigung
In der Novelle sind noch einige andere Punkte enthalten. So etwa, dass bei der Verwendung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug (ohne elektrischen Antrieb) auf Gehsteigen künftig für Kinder über acht Jahren die Beaufsichtigungspflicht durch eine mindestens 16-jährige Person entfällt.
Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung des Kraftfahrgesetzes, mit der dem Betrug durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten soll erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein. Außerdem werden Änderungen von Fahrzeugen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens zur Folge haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt.
(APA/red)
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