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Nationalrat fixiert Bonus bei Mindestpensionen

Umstritten ist, ob der Bonus auch ins Ausland exportiert werden kann.
Umstritten ist, ob der Bonus auch ins Ausland exportiert werden kann. ©APA (Sujet)
Dank des am Dienstag vom Nationalrat beschlossenen Bonus sollen Mindestpensionisten mit langen Beitragszeiten künftig mehr Geld erhalten.

Mindestpensionisten mit langen Beitragszeiten bekommen einen Bonus. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat der Nationalrat am Dienstag gegen die Stimmen der NEOS fixiert. Umstritten ist, ob der Bonus auch ins Ausland exportiert werden kann.

Mindestpensionen: Mehr Geld bei langen Beitragszeiten

Konkret wird festgelegt, dass man mit 40 Versicherungsjahren einen Bonus bekommt, der den Bezug auf 1.315 Euro brutto erhöht, für Ehepaare sind 1.782 Euro vorgesehen. Bei 30 Erwerbsjahren sollen zumindest 1.080 Euro ausgeschüttet werden. Angerechnet werden zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten.

Seitens der SPÖ störte Sozialsprecher Josef Muchitsch einerseits dieser Deckel von fünf Jahren, der Menschen mit Krankheiten während ihrer Berufslaufbahn benachteilige. Andererseits vermutet er, dass die Leistung auch ins Ausland mitgenommen werden kann, was die Kosten massiv erhöhen würde.

SPÖ und NEOS vermuten Fluss ins Ausland

Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ist soundso klar, dass der Bonus auch nach Hause exportiert werden kann. Habe jemand etwa in Rumänien 35 Jahre und in Österreich fünf gearbeitet, sei diese Person bezugsberechtigt. Damit werde der größte Teil der Ausgaben nicht bei den österreichischen Pensionisten sondern im Ausland landen. Gescheiter wäre es gewesen, die als eine Art Mindestpension fungierende Ausgleichszulage zu erhöhen.

VP-Klubchef August Wöginger gestand zu, dass ein entsprechendes "Restrisiko" besteht. Es sei aber im Gesetz klar festgeschrieben worden, dass der Bonus auf einen Wohnsitz im Inland abziele. Eine ähnliche Regelung bei 30 Erwerbsjahren habe rechtlich auch gehalten. Somit handle es sich beim heutigen Beschluss um eine große familien- und sozialpolitische Leistung.

"Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik"

Ganz ähnlich lautete die Einschätzung des Freiheitlichen Werner Neubauer. Er sieht einen Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Pensionisten würden so weniger Bittsteller der Politik und ihre Armut werde sinken, womit ein Altern in Würde möglich werde.

Einstimmig beschlossen wurde, dass Rechtsanwälte, die der Versorgungseinrichtung ihrer Rechtsanwaltskammer im Krankheitsfall angehören, nicht dem ASVG zufallen. Ferner gegen SPÖ und JETZT abgesegnet wurde eine Änderung in der Zusammensetzung der Alterssicherungskommission, die vier von den zuständigen Ministerien nominierten Fachleuten ein volles Stimmrecht gibt.

(APA/Red)

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