E-Zigaretten-Händler befürchteten das Aus bereits im Vorfeld – nun ist es Realität.
Ebenfalls am Vormittag vereinbart wurde eine ausgeweitete Bekämpfung von Finanzdelikten, konkret sollen die Finanzstrafbehörden zusätzliche Ermittlungskompetenzen erhalten.
Beschluss zu E-Zigaretten und EKIS
Der Zugriff auf das Polizeidatensystem EKIS im Finanzstrafverfahren wird ab einer Steuerhinterziehung von über 33.000 Euro möglich sein. Vorgesehen ist auch, dass die Finanz (nach richterlicher Anordnung) dynamische Auskunft über IP-Adressen erhält.
(apa/red)
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