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Nationalcircus muss mit Strafe rechnen

Der Österreichische Nationalcircus muss in Vorarlberg mit Strafen wegen einer fehlenden Bewilligung für die Haltung von Wildtieren rechnen. Das bestätigte Landesveterinär Erik Schmid am Donnerstag.

Es gebe aber „kein akutes Tierschutzproblem, das ein unmittelbares Eingreifen oder gar eine Abnahme der Tiere der rechtfertigt“, sagte Schmid. „Die Tiere sind gut beisammen.“

Nach dem österreichischen Tierschutzgesetz ist für das Halten von Wildtieren eine Bewilligung nötig. Diese fehlt dem Nationalcircus offenbar für die drei mitgeführten Zebras sowie ein Yak. Das Magistrat Salzburg hatte daraufhin gegen den Österreichischen Nationalcircus einen Bescheid erlassen und diesen auch nach Vorarlberg geschickt, wo der Zirkus derzeit gastiert.

Während die Vorarlberger Veterinärbehörden gestern noch nichts von einem solchen Bescheid wussten, liegt dieser nun vor. „Wir kontrollieren den Zirkus in jedem Bezirk. Kann die Bewilligung nicht vorgelegt werden, wird jeweils ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet“, betonte Landesveterinär Schmid. Der Zirkus dürfe aber weiterhin mit den betroffenen Tieren auftreten, „das ist sogar gescheiter, als wenn er sie nur an einen Pflock anbindet“.

Es handle sich um einen Formfehler, für Zebras oder Yaks sei eine solche Bewilligung durchaus denkbar, betonte Schmid: „Wenn ich beim Autofahren ohne Führerschein erwischt werde, wird ja auch ein Strafverfahren eingeleitet, auch wenn nichts passiert ist.“ Kann der Nationalcircus weiterhin keine Bewilligung vorgelegen, steigen zunächst die Strafen. Nur einer fortlaufenden Wiederholung droht eine Beschlagnahme der Tiere, so Vorarlbergs oberster Veterinärbeamter. Ein derart „massiver Eingriff ins Eigentumsrecht“ sei wegen eines Formfehlers allein nicht zu rechtfertigen.

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