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Nasenbeinbruch im Streit um Erdogan

Als Teilschmerzengeld für den verschobenen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste, hat er seiner Exfreundin 500 Euro zu bezahlen.
Als Teilschmerzengeld für den verschobenen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste, hat er seiner Exfreundin 500 Euro zu bezahlen. ©Symbolbild/Bilderbox
Eine hitzige Diskussion um den Putschversuch gegen den umstrittenen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan führte am Tag nach dem gescheiterten Aufstand zu einem gewalttätigen Beziehungsstreit in einer Bregenzer Wohnung.

Dabei brach der 32-jährige Türke am 17. Juli seiner damaligen Freundin mit einem Faustschlag die Nase. Unmittelbar davor hatte die 25-jährige Rumänin nach den Feststellungen des Gerichts ihren seinerzeitigen Freund gebissen und gekratzt und ihm ein Glas gegen den Kopf geschlagen. Dabei zog sich der Erstangeklagte leichte Verletzungen zu. Sein Faustschlag gegen ihre Nase trug dem mit zwei Vorstrafen belasteten Arbeitslosen gestern am Landesgericht Feldkirch eine Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je vier Euro) wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung ein. Als Teilschmerzengeld für den verschobenen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste, hat er seiner Exfreundin 500 Euro zu bezahlen.

Die unbescholtene Arbeiterin wurde wegen des Vergehens der Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 2250 Euro. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Dieter Klien meldete volle Berufung an. Seiner Meinung nach hätte die Zweitangeklagte wegen Notwehr freigesprochen werden müssen.

Warum fiel die zu bezahlende Geldstrafe für die nur das Vergehen der Körperverletzung verantwortende Ersttäterin um 330 Euro höher aus als für den wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung schuldig gesprochenen Vorbestraften? Weil sie als kinderlose Schichtarbeiterin monatlich 1800 Euro netto verdient und er als Arbeitsloser nur 1100 Euro.

Für ihn betrug der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis, für sie null bis ein Jahr Haft. Richter Günther Höllwarth hielt aber jeweils eine Geldstrafe für ausreichend. Der Strafrichter folgte der Schilderung des Erstangeklagten. Der 32-jährige Kurde sagte, er habe zugeschlagen, nachdem er nach ihrem Schlag mit dem Glas an der Stirn geblutet habe. Die 25-jährige Rumänin gab an, sie habe sich nur gegen seine Angriffe verteidigt.

Sie gab aber zu, dass sie ihren kurdischen Freund zuerst auch mit ihren Aussagen über Erdogan genervt habe. Er verstand nachträglich nicht mehr, wie aus einer politischen Diskussion häusliche Gewalt entstehen konnte: „Denn was hat Erdogan mit uns beiden zu tun?“

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