Die Heiratsurkunde wurde am 1. Dezember 1804 von Kardinal Joseph Fesch, der die Trauung durchführte, unterzeichnet und gesiegelt. Papst Pius VII. hatte die religiöse Trauung zur Voraussetzung für seine Teilnahme an der Krönung Napoleons zum französischen Kaiser gemacht. Napoleon und Josephine waren zu diesem Zeitpunkt schon acht Jahre standesamtlich verheiratet.
Osenat nannte zunächst keinen Schätzpreis für das Dokument. Die Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung von Napoleon und Josephine wurde jedoch 2014 für 437.000 Euro versteigert. Der französische Staat hat bei der Auktion ein Vorkaufsrecht.
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