von Christiane Eckert/VOL.AT
In Lustenau wurde im Februar die Polizei zu ungewöhnlicher Uhrzeit zu einer Nachbarstreitigkeit gerufen. Gegen Mitternacht gerieten zwei Gruppen, eine Gartenbesitzerin mit Bekanntem einerseits und eine türkische Nachbarfamilie andererseits in Streit. Beide schildern den Vorfall völlig anders. Jedenfalls erlitt die 46-jährige Gartenbesitzerin einen Beinbruch und muss zwei Operationen erleiden.
Aussage gegen Aussage
Die Familie, Vater, Mutter und Sohn sind angeklagt, sollen die Nachbarin und deren Bekannten, die an einer Feuerschale saßen und Wein tranken, grob attackiert und schlussendlich verletzt haben. Die Familie sagt, sie habe gar nichts gemacht, die zwei seien völlig besoffen gewesen, seien vermutlich gestolpert. Man habe gestritten, sei dann aber wieder heimgegangen, weil angesichts des Alkoholpegels kein vernünftiges Gespräch möglich gewesen sei. Laut Verteidiger Ralph Vetter streiten die zwei Parteien seit sieben Jahren.
Geldstrafe
Von der schweren Körperverletzung gibt es einen Freispruch. Was die Drohung des 22-jährigen Sohnemannes betrifft, gesteht er diese. Dafür muss der einschlägig Vorbestrafte 4000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
(VOL.AT)
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