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Nacktfoto-Affäre: Kapellmeister verliert auch Job als Musiklehrer

Nacktfotos wurden Musiklehrer zum Verhängnis
Nacktfotos wurden Musiklehrer zum Verhängnis ©APA (Symbolbild)
Jener Kapellmeister, der einer minderjährigen Vereinskollegin Nacktfotos von sich geschickt hat, verliert nun auch seinen Job als Musikschullehrer.
Kapellmeister schickt Nacktfotos an 15-Jährige
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Wie VOL.AT am Montag berichtete, hat der Kapellmeister eines Oberländer Musikvereins einer 15-jährigen Vereinskollegin anzügliche Nachrichten und ein Nacktfoto von sich geschickt. Draufhin hat sich die Musikkapelle im Herbst von seinem Kapellmeister getrennt.  Vom Vorarlberger Blasmusikverband heißt es, man habe mit dem Kapellmeister, der betroffenen 15-Jährigen, ihren Eltern und anderen jugendlichen Musikern gesprochen und die Sache einvernehmlich geklärt. Der Musikverein lehne es aber ab, sich zu dem Vorfall öffentlich zu äußern. Man wolle verhindern, dass der Kapellmeister identifiziert wird.

Der Mann arbeitete bis zum Montag jedoch weiterhin als Musikschullehrer. Die Schulen, an denen der Vorarlberger arbeitete, hätten laut eigenen Angaben erst durch den VOL.AT-Bericht von dem Vorfall erfahren. Wie Peter Heiler, Leiter des Musikschulwerks Vorarlberg, gegenüber VOL.AT bestätigt, wurde der Musikpädagoge noch am Montagabend von seinen Arbeitgebern vorerst suspeniert.

Peter Heiler im VOL.AT-Interview:

Derzeit werden Musikschüler des Mannes und deren Eltern informiert. Zudem will man nachforschen, ob noch weitere Kinder und Jugendliche fragliche Nachrichten ihres Lehrers bekommen haben.

Kein strafrechtlich relevantes Vergehen

Strafrechtlich sei der Fall zwar nicht relevant, da dass Foto an eine Person geschickt wurde, die das 14. Lebensjahr überschritten hat jedoch haben man an Musikschullehrer besonders hohe ethische Erwartungen. Deshalb sei die Suspendierung der richtige Schritt, meint auch Peter Heiler.

Ob der Musiklehrer nach einer Pause wieder den Unterricht an den betroffenen Musikschulen aufnehmen kann, ist ungewiss. Eine Kündigung sei allerdings im Moment schwierig, sagte der Anwalt einer Schule am Dienstag gegenüber dem ORF. Der Mann habe sich zwar moralisch nicht einwandfrei verhalten, sich strafrechtlich aber nichts zuschulden kommen lassen. Eine Anzeige hat es in diesem Fall auch nicht gegeben.

Begrifflichkeiten

Sexting

Das Versenden von erotischen Bildern über die sozialen Medien wird häufig als “Sexting” bezeichnet. In die öffentlichen Wahrnehmung gelangte der Begriff vor allem durch Jugendliche, die sich gegenseitig Nacktfotos sendeten. In Österreich ist das ungenehmigte Verbreiten von Nacktfotos Dritter (beispielsweise Weiterleiten an Freunde) sowie von Minderjährigen an sich verboten. Das Versenden von Nacktfotos der eigenen Person ist nicht per se verboten, auch nicht an mündige Minderjährige.

Grooming

Als Grooming bezeichnet man, wenn Erwachsene gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen mit dem Ziel, sexuellen Kontakt mit ihnen zu haben.

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