In vielen Bereichen fehlen rechtliche Regelungen.
Besonders gravierend sind die Nachteile bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft im Vergleich zur Ehescheidung laut ORF bei Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Lebensgefährten sind nicht unterhaltspflichtig und werden es auch dann nicht, wenn gemeinsame Kinder da sind und ein Partner den Haushalt führt, sagt die Dornbirner Rechtsanwältin Birgitt Breinbauer.
Ein Problem, das im Falle einer Trennung sehr häufig auftritt, ist die Vermögensaufteilung. Während Ehepartner das gemeinsam erworbene Vermögen teilen müssen, gibt es nach Angaben von Breinbauer für Lebensgefährten keine gesetzliche Regelung.
Breinbauer rät daher den Partnern in Lebensgemeinschaften, bei großen Investitionen Belege aufzubewahren beziehungsweise auf klare Verhältnisse zu achten und in Sachen Unterhalt private Verträge abzuschließen.
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