Nachrüstung des AKW Mühleberg wird teurer als angenommen

Erst Ende 2013 werde die Mühlberg-Betreiberin beurteilen können, ob die geplanten Nachrüstungen wirtschaftlich seien. Erst dann werde sie entscheiden können, ob die Maßnahmen umgesetzt würden. Die Nachrüstungen sind für den Energiekonzert BKW die Bedingung, um das Atomkraftwerk über das Jahr 2013 hinaus weiterbetreiben zu können. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im März, wegen Sicherheitsbedenken dürfe Mühleberg nur bis zu diesem Zeitpunkt laufen. Es sei denn, die BKW reiche ein Instandhaltungskonzept ein. Gegen diesen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts haben sowohl BKW als auch der Schweizer Bund Beschwerde eingereicht.
Zuständige Behörde gesucht
Als weiteren Grund für die Verzögerung nennt die BKW die juristische Situation. Erst nach Vorliegen des Gerichtsentscheids über die Befristung der Betriebsbewilligung werde klar sein, für welchen Zeitraum die Nachrüstungsmaßnahmen zu planen seien. Auch sei noch nicht klar, welche Behörde für die Beurteilung der Nachrüstungsmaßnahmen zuständig sein werde.
Weiterbetrieb als Ziel
Die BKW halte weiterhin am Ziel fest, das Kernkraftwerk bis 2022 weiterzubetreiben. Auch verfolge die BKW weiter die Absicht, das Instandhaltungskonzept umzusetzen. Gegenwärtig sei auch die Wirtschaftlichkeit des Kernkraftwerks Mühleberg vorhanden. Vorarlberg strebt nach wie vor eine Klage gegen das Schweizer AKW an.