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Nachbarin ausgeraubt: fünfeinhalb Jahre Haft

Feldkirch - Ein 22-jähriger Dornbirner zog im Drogenrausch mit einem Messer los.

Vier Vorstrafen hat der junge Mann bereits. Gestern kamen fünfeinhalb Jahre Haft dazu – wegen schweren Raubes. Geschockt sitzen die Eltern des jungen Mannes im Verhandlungssaal. Immer wieder hatten sie ihrem Buben gesagt: „Lass die Finger von dem Zeug!“, doch er wollte nicht hören. „Wenn er keine Tabletten intus hatte, war er tüchtig und zuverlässig“, erzählt ein Bekannter des Vaters. Bei ihm konnte der Bursch ein Jahr lang arbeiten. Doch im Sommer war er wieder einmal komplett zugedröhnt, dachte nur an Heroin, Tabletten und das Geld dafür. Er bastelte sich eine Maske, nahm ein 23 Zentimeter langes Messer und trieb sich um drei Uhr nachts in der Nachbarschaft herum.

Ausgeraubt

Als Erstes klingelte er bei einer 72-jährigen Frau und bedrohte sie: „Sei still, sonst stech ich dich ab!“ Mit dem Messer bewaffnet drängte er sie in ihre Wohnung und raubte ihr 27 Euro. Danach verabschiedete er sich und gab ihr die Hand. Das zweite Opfer – aus derselben Siedlung – gab sich nicht so rasch geschlagen. Als der Bursch bei der Frau läutete, riss sie ihm die Maske herunter, erkannte ihn und schlug ihn in die Flucht. Auch bei Opfer Nummer drei, der Mutter eines Freundes, musste er ohne Beute von dannen ziehen.

Rausgeschmissen

Auch diese Frau erkannte den jungen Mann nämlich an der Stimme, da er schon einige Male bei ihnen zu Besuch gewesen war. „Verschwind!“, rief sie. Doch auch sie fürchtete sich und sah erst im Nachhinein, dass der Bursch nicht gelogen hatte, als er sagte: „Ich habe ein Messer“. Der Schöffensenat verurteilt den Dornbirner wegen vollendeten und versuchten Raubes zu fünfeinhalb Jahren Haft. „Das ist Ihre einzige Chance“, begründet Richter Peter Mück das Urteil. Der Abhängige hat gute Chancen, in zwei Jahren bedingt entlassen zu werden. Bereits im Gefängnis kann er mit der Therapie beginnen. Schafft er es nicht, Heroin und Tabletten sein zu lassen, läuft er Gefahr, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und die nächsten zwanzig Jahre dort angehalten zu werden, erklärt Mück. Die Drogen haben bereits großen körperlichen Schaden angerichtet, doch noch ist es nicht zu spät. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

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