Während sich seine Lungenprobleme auf das Medikament hin besserten, verschlechterten sich die psychischen Störungen. Im Oktober stach er dann völlig unvermittelt seinen Nachbarn mit einem Messer nieder. In meiner Wohnung sind Bomben, Kameras überwachen mich, fühlte sich der Kranke verfolgt. So auch im Oktober.
Invalidenrentner
Zunächst saß der Invalidenrentner vor seinem Höchster Haus und aß einen Apfel. Als sein Nachbar ein 61-jähriger Landsmann vorbeiging, attackierte der Geisteskranke den Mann mit einem Taschenmesser. Drei mal rammte er dem Opfer die Klinge in die Schulter, schlug mit Fäusten auf den Mann ein und trat nach ihm. Es war Notwehr, verteidigte sich der Täter vor Richter Norbert Melter. In seinem Wahn war er vom Nachbarn angegriffen worden.
Dass der Mann bei dieser Tat unzurechnungsfähig war, steht fest. Akut psychisch krank und fremdgefährlich, attestiert Primar Reinhard Haller. Deswegen muss der Mann nun für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Wahnvorstellungen werden durch Misstrauen begünstigt. Da der Patient kein Deutsch spricht und sich nicht heimisch fühlt, ist die Prognose auch langfristig nicht gut, so Haller. Am ehesten würde eine Behandlung in seiner Heimat greifen, erklärt der Sachverständige. Vorerst bleibt der nicht zurechnungsfähige Täter aber in Österreich.
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