Der Mann hatte sich zwei Tage nach seiner Fahrerflucht gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 41-Jährige war Anfang August mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarmessung geraten. Anstatt anzuhalten, war er den Gendarmeriebeamten im Ortsgebiet mit Geschwindigkeiten von bis zu 150 km/h davongefahren. Nachdem sich sein Wagen überschlagen hatte, hatte der Mann von der Gendarmerie aus dem Auto befreit werden müssen. Die Flucht war ihm gelungen, als er zur Behandlung seiner Schnittverletzungen an Rettungskräfte übergeben worden war. Als Grund für seine Fahrerflucht hatte der 41-Jährige zwei Tage später auf dem Gendarmerieposten angegeben, keinen Führerschein zu besitzen. Den hatte er bereits vorher abgeben müssen.
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