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Nach versuchter Brandstiftung bedingte Einweisung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©Bilderbox
Feldkirch - Ein 59-Jähriger wollte sich mit einem „Fünkle“ warm halten, nun wird er psychiatrisch betreut.

Am Landesgericht Feldkirch überlegte gestern der Schöffensenat, wie man das Leben des 59-Jährigen künftig für alle sicherer gestalten könnte. Der Mann ist manisch-depressiv und versuchte im vergangenen Sommer, in einem Holzzubau Feuer zu machen. „Der Mann war damals hochgradig manisch und deshalb nicht zurechnungsfähig“, so Psychiater Reinhard Haller. Seit dem Vorfall ist der Mann in intensiver Betreuung und die Maßnahmen konnten bereits gelockert werden.

Auflagen bleiben

Künftig wird das Gericht ein Auge darauf haben, dass der Betroffene regelmäßig seine Medikamente nimmt und auch sonst Weisungen eingehalten werden. Durch sogenannte Depotmedikamente ist es möglich, dass Patienten mit einer Verabreichung mehrere Wochen oder sogar Monate auskommen. Hält der Mann sich dran, muss er nicht in eine Anstalt eingewiesen werden und kann annähernd ein normales Leben führen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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