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Nach Tod einer 86-Jährigen: Prozess gegen Einbrecher-Duo in Wels

Das Einbrecher-Duo muss sich am Landesgericht Wels verantworten.
Das Einbrecher-Duo muss sich am Landesgericht Wels verantworten. ©Bilderbox
Nach dem Erstickungstod einer 86-jährigen Frau im April 2011 in ihrem Haus in Gosau (Bezirk Gmunden) müssen sich seit Dienstag zwei Angeklagte vor dem Landesgericht Wels wegen schweren Raubs verantworten.

Ein 36-jähriger Bosnier will nur einen Einbruch geplant haben, der 33-jährige kroatische Mitbeschuldigte zeigte sich nicht geständig. Der Prozess wird am Donnerstag mit den Ausführungen von zwei Gerichtsmedizinern fortgesetzt.

Raub mit Todesfolge

Nachdem ihnen ein Informant von einem Tresor mit wertvollem Inhalt berichtet hatte, sollen der Bosnier und der Kroate mit drei flüchtigen Komplizen in der Nacht auf den 21. April in das Haus der 86-Jährigen eingedrungen sein. Sie gingen davon aus, dass niemand zu Hause ist, zerstörten eine Fensterscheibe mit einem Schlachtschussapparat und stiegen ein. Im Gebäude traten sie noch eine Tür ein.

Als sie die betagte Frau in ihrem Bett entdeckten, soll ihr der Bosnier zunächst den Mund zugehalten und der Kroate sie dann an Händen und Füßen gefesselt und geknebelt haben, so die Anklage. Mit einem Schlüssel wurde der Tresor geöffnet, in dem sich 7.000 Euro Bargeld, Sparbücher und Schmuck befanden, der später in Slowenien um 13.000 Euro den Besitzer wechselte.

Wels: 10 Jahre Haft drohen

Angehörige der Pensionistin entdeckten in der Früh ihre Leiche. Mehrere Decken und Leintücher waren über sie gestapelt. Die Ermittler stellten am Tatort DNA-Spuren des 36-Jährigen und des 33-Jährigen sicher. Der ältere der beiden Männer wurde erkannt und gefasst, als er von Bosnien nach Kroatien einreiste. Der andere ging der Polizei bei einer Routinekontrolle in Kärnten ins Netz. Beide Angeklagte sind einschlägig vorbestraft. Er habe nur einen Einbruch geplant, so der Bosnier.

Persönlichkeitsstörung, aber zurechnungsfähig

Der Kroate, der nach eigenen Angaben für einen Geheimdienst arbeitet, wollte sich vor Gericht nicht äußern, bat aber gleichzeitig um die Höchststrafe. Laut seinem Verteidiger sei er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner urteilte jedoch, dass er zum Tatzeitpunkt und auch in allen Einvernahmen zurechnungsfähig war. Bei dem 33-Jährigen liege aber eine Persönlichkeitsstörung vor. Er könnte sein Handeln zwar nach geltenden Regeln ausrichten, habe jedoch die Neigung, sich anders zu entscheiden, so Kastner.

Die Störung sei bei ihm bereits mit Anfang 20 diagnostiziert worden, hatte der Beschuldigte selbst gesagt. Zur Tat stellte er fest, dass seine in dem Haus in Gosau gesicherten DNA-Spuren andere hinterlassen hätten.

Das Duo muss sich auch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten. Es soll in Niederösterreich zwei Einbrüche verübt haben, in einem Fall blieb es beim Versuch. Den beiden Männern drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Nach drei mutmaßlichen Komplizen wird weiter gefahndet.

(APA)

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